Ich fände es traurig und auch nicht fair, wenn es keine Unterscheidung gäbe zwischen "mit Beschädigungsabsicht" und "ohne Beschädigungsabsicht".
Ich bin mir jetzt nicht so sicher, ob ich Dich nun richtig verstehe.
Den Kindern ist es wohl egal, ob der Hund wirklich "nur spielen" wollte, oder das Kind am Ende als Jagdobjekt betrachtet haben könnte und deshalb zugebissen hat.
Am Ende gibt es eine (schmerzhafte) Wunde, die sogar ärztlich versorgt werden mußte.
Du, als Halter, kannst natürlich unterscheiden, ob der Ratscher vom Hundezahn, wohlgemerkt von Deinem eigenen Hund, absichtlich passiert ist, oder aus einer dummen Bewegung heraus im Spiel geschehen ist.
Aber, ein Hund, der sich vom eigenen Halter entfernt, oder sogar "alleine spazieren" gegangen ist, und dabei generell zubeißt, egal, ob Tier, anderer Hund, oder gar einen Menschen, da finde ich so eine Unterscheidung nicht gerade sinnvoll, oder gar zielführend. Was am Ende auch immer der Auslöser gewesen war, und der Hund deswegen zugebissen hat - das spielt doch für die Opfer sowieso keine Rolle.
Dann wird es aus Opfersicht immer auf ein "mit Beschädigungsabsicht" sein, während der Halter natürlich nach Argumenten sucht für eine "ohne Beschädigungsabsicht". Und das ist doch am Ende Haarspalterei, wie ich finde.