Hallo.
Leider scheint solch eine seltsame Vorgehensweise bei der ein oder anderen Orga zum Standard zu gehören.
Nachvollziehbar können die angegeben Gründe offensichlich nur sein, wenn man engstirnig und erbsenzählend an die Vermittlung von Tieren herangeht.
Zitatdas orange ist der text der ablehnung:
Leider müssen wir bei ihnen von einer Vermittlung absehen, da die Vorkontrolle folgendes ergeben hat.
- Der Hund müßte bei Aufenthalte bei ihrer Mutter im Stall verbringen, bzw. falls der Hund dort beaufsichtigt werden müßte im Krankheitsfall oder anderen Gründen, müßte dieser sich im Stall aufhalten.
....
gefragt nach dem notfall, haben wir nur gesagt das er dann zu opa kann, aber dort nicht ins haus dürfte, da oma angst hat (die hatte sie auch als opa noch dackel gezüchtet hat).
Ja, was wäre ein wirklicher Notfall?
Und was immer er beinhaltet, es ist um bleibt ein NOTFALL!
ISt nicht gang und gebe. Kein Alltagszustand.
Wie hoch bitte, ist die Wahrscheinlichekeit, dass du, dein Mann und der HUnd gleichzietig erkranken? Das Tier nämlich genau in dieser Situation evtl. im Stall sein müsste, weil sich ausser Opa gerade keiner kümmern kann?
Glaube, die Chance auf einen Lottogewinn liegen höher :/
Zitat
- Da wir nicht genau wissen, wie Blanquito sich den Kindern gegenüber verhält, sehen wir hier die Gefahr, das es eventuell nicht passen könnte.warum sind wir überhaupt in betracht gezogen worden mit unseren zwei kindern??
bei ihren welpen gibt es zur kindertauglichkeit keine angaben,
da alle beschreibungen gleich sind, ist in ordnung.
ich habe gesagt, das blanquito jede macke haben kann, man kann mit allem arbeiten, außer wenn er beißen würde und wir das nicht in den griff bekommen.....
sie hat gefragt, ob es einen grund gibt den hund wieder weg zu geben und ich habe nein gesagt. außer er beißt. versteht das nicht falsch. ich meine meine wirkliches beißen....
Deren Antwort bezieht sich m.M.n. ganz klar auf den "wieder weggeben" Aspekt.
Für die heißt das wohl, dass ihr beim kleinsten Problemen den HUnd wieder abschiebt..
Zitat..
jetzt sagt mir, das/ob es berechtigte gründe für eine ablehnung waren.
In deren Augen ganz sicher.
In meinen, wie auch in euren und vielen Anderen hier:
ganz klar NEIN.
Oft frage ich mich, warum gerade Menschen, die Entscheidungen in solchen Bereich zu treffen haben, teilweise belogen werden wollen.
Denn ich denke, wenn das Thema nicht auf das Beißen, und somit auch im engeren Sinn auf die Kinder gekommen wäre, hätten diese bei der ENtscheidung keine größere Rolle gespielt.
Besser hättest du wohl sagen sollen, du gibts die KInderw weg, wenn der Hund beißt... :^^:
Verfüge leider nicht über persönliche Erfahrungen mit Orgas und
weiß daher auch nicht, ob ein Einspruch mit der Bitte um nochmalige Prügung des Sachverhaltes möglich ist.
Versuche würde ich es aber.
Den Kindern würde ich vom derzeitigen Stand erstmal nix sagen.
Schade.
Ich wünsche euch viel Glück.
Irgendwo wartet DER Wauzi auf euch.
Evtl. auch im TH um die Ecke.