Also grundsätzlich wird der Hund bei der Unbefangenheitsprüfung nicht angefasst, es steht meines Wissens sogar in der PO, dass der Richter den Hund nicht anfasst.
Anders ist es aber bei der Halsbandkontrolle, da ist es bei unseren Prüfungen schon passiert, dass der Richter ins Halsband griff und das Halsband entlang gefahren ist mit der Hand, um Fremdkörper aufzuspüren. Teilweise grundlos bei der Identkontrolle, eben um zu prüfen, einmal auch bei einem Verkehrsteil (Hundeführer ist Hund aus versehen und in der Nervosität auf den Fuss getreten beim Melden in der Grundstellung, Hund quietschte, Richter kontrollierte daraufhin Halsband (hätte ja sein können, dass da manipuliert ist und Hund deshalb quietschte).