ZitatJa da muss ich dann irgendwo in die Pampa fahren und sobald jemand kommt muss ich sie wieder anleinen. Ist zwar besser als nix, aber ich geb mich damit trotzdem nicht zufrieden!
Genau das würde im "Normalfall", also ohne "Vorfall" bereits die Höflichkeit gebieten.
Ich geh mit meinem Hund draussen in der Pampa Gassi, wenn ich ihn ableinen will.
In Parks, Grünanlagen oder im Ort ist er an der Leine.
Und wenn mir draussen einer entgegenkommt, rufe ich meinen Hund zurück und führe ihn angeleint vorbei. Abgeleint wird erst dann, wenn ich vorbei bin und weiss, mein Hund dreht nicht um und rennt zum anderen Hund hin.
Außerdem steht in dem Bescheid ja, dass gesichert sein muss, dass keine ungewollten Hundekontakte stattfinden. Wenn Du Dir also mit dem anderen Hundehalter einig bis, kannst du zusammen laufen lassen. Auch das gebietet die Höflichkeit, dass ich erst frage, ob der andere Hund mitspielen darf und nicht meinen zu jedem hinrennen lasse und Kontakt dem Hund oder dessen Halter aufzwinge.
Letztendlich hast du ein sehr liebes Ordnungsamt, das sie Auflagen eigentlich nur der "normalen" städtischen Satzung entsprechend bzw. der Etikette entsprechend mitteilt. Andere Ordnungsämter hätten Dir kurze Leine, Wesenstest, Maulkorb und Hundeschulbesuch verordnet.