Mh wenn kein Abnahmeprotokoll gemacht wurde, gilt die Mietsache nicht automatisch als Mängelfrei. In der Regel werden ohne so ein Protokoll dem Vermieter generell ein Zeitrahmen eingeräumt von 2 bis 3 Monaten (im Einzelfall sogar bis zu 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses) um eine Endabrechnung inkl. Kautionsverrechnung zu machen.
Hättet ihr jetzt ein gegenseitig unterschriebenes Dokument dass die Sache Mängelfrei übergeben wurde, könnte er nicht im Nachhinein mit Schäden kommen.
Da das Objekt allerdings bereits 30 Jahre ist und ihr auch schon diverse Geschichten über den Mieterschutzbund mit dem Vermieter hattet, könnte man diese Sachen als Beweis bei einem RA miteinreichen. Ebenso auch die Geschichte, dass die Vormieter ebenfalls Hunde hatten. Allerdings kann das je nach Richter als unwichtig erachtet werden.
Wenn sehe ich hier allerhöchstens einen Teilerfolg mit der Klage, ganz werdet ihr wohl die Kaution nicht wiederbekommen, aber weil ihm eben auch zu diversen Sachen die Beweislast schwierig wird, könnte durchaus sein, dass er Euch wenigstens einen Großteil zurückzahlen muss.
Pack dir mal alle Unterlagen einschließlich der Sachen, die über den MV gelaufen sind und geh mal zu einem Fachanwalt in Sachen Mietrecht. Da Gesetze oftmals viel zu schwammig ausgelegt werden können, werden oft in solchen Fällen auch Richtersprüche oder Urteile rangezogen. Da kann Euch ein Fachmann eher genau erzählen was machbar ist und was nicht... Stellt euch aber mal drauf ein, dass ihr einen Teil wenigstens zurück bekommt. Also Klagen einrechen würde ich definitiv, er behält ja schon seit 6 Monaten die Kaution zurück und seine Schäden muss er erstmal nachweisen im Falle einer Verteidigung. (zumal hier wiederum auch die Gegenargumentation zählen kann, dass eben Vormieter ebenfalls Hunde hatten und er beweisen muss das diese Schäden nicht von denen stammen können, bei Zweifel kann sein, dass ihm kein Recht gegeben wird)
Bei der Nächste Mietgeschichte bitte VOR Einzug Fotos machen, und nach Auszug! Dann ein Abnahmeprotokoll erstellen lassen und gegenzeichnen lassen!
Oftmals entscheiden sich solche Mietstreitigkeiten dann in einer Art Vergleich, da hier eben Aussage gegen Aussage steht.
Ich hoffe, ich konnte da ein bissel helfen.
Liebe Grüsse
Pandora