jojo - sicher, aber da steht auch:
ZitatDie einzelnen Tatbestandsmerkmale
Absatz 1 der Vorschrift enthält den eigentlichen Bedrohungstatbestand. Hiernach muss die Bedrohung gegen einen (individuellen) Menschen erfolgen, also nicht gegen ein Kollektiv oder eine Organisation. Die angedrohte Tat muss ein Verbrechen sein, also eine rechtswidrige und schuldhafte Tat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist (vgl. § 12 StGB).
und
ZitatDie Tat kann nur vorsätzlich begangen werden, grundsätzlich genügt für die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ein bedingter Vorsatz. Im Falle des Bedrohungstatbestandes muss der Täter aber nicht nur alle Tatsachen kennen, welche die rechtliche Einordnung der angedrohten Tat als Verbrechen tragen, sondern er muss sich darüber hinaus auch dessen bewusst sein, dass es sich um eine schwere Straftat handelt. Im Falle des Vortäuschungstatbestandes muss der Täter wider besseres Wissen handeln; hinsichtlich der Vortäuschung bedarf es also eines dolus directus.
quelle beides ebenfalls von wikipedia.
so, und nun mal die preisfrage: deinem rechtsverständnis nach bedroht dich also jeder vorsätzlich, der seinen hund freilaufen lässt?
ganz davon abgesehen, dass ich das für sehr bedenklich halte, wie willst du nun nachweisen, dass ich dich vorsätzlich oder auch nur bedingt vorsätzlich bedrohe in dem ich meine völlig aggressionslosen hunde frei laufen lasse????????
bedrohen würde ich dich dann, wenn ich meine hunde mannscharf mache und sie dann vorsätzlich auf dich hetze oder zum ausdruck bringe, dass ich das gern machen würde.
der blosse bestand einer gefährdung ist noch nicht gleich eine bedrohung.
auch das von dir zitierte beispiel des menschen (!) anspringenden hundes ist was ganz anderes.
hier im fred ging es schliesslich um freilaufende hunde, die den eigenen (angeleinten oder im fuss laufenden hund) belästigen und von denen du dich bedroht fühlst.
dass ich das nicht gut finde - habe ich mehrmals betont, aber trotzdem wäre ich vorsichtig, mich da auf irgendwelche juristischen begründungen zu verlassen, wenn ich andere hunde trete, weil ich mich (vermeidlich) von ihnen bedroht fühle. das geht unter umständen ganz böse nach hinten los.
die verhältnismäßigkeit der mittel wurde ja schon erwähnt.