Zitat
Moment! Fakt ist, wer ein Auto nur besitzt, hat Gefährdungshaftung. Alleine weil es auf der Straße steht, stellt es eine Gefahr dar! Daher MUSS jedes Auto versichert werden.
wenn das auto auf öffentlich zugänglichem grund steht dann MUSS es versichert sein - völlig richtig.
wenn ich es aber auf meinem eingezäunten und für die öffentlichkeit NICHT frei zugänglichem grunstück oder in meiner garage stehen habe, dann nicht.
und ja, ich bin sehr dafür, dass es eine gundsätzliche versicherungspflicht für hundehalter geben sollte.
nicht nur aber auch wegen der gefährdungshaftung - die nunmal - mag es einem gefallen oder nicht - gesetz ist. (und nein, mir gefällt das nicht, aber ich kanns nicht ändern).
allein aber weil es die gefährdungshaftung für hh gibt muss das nun nicht unbedingt mit meinem eigenen gerechtigkeitsempfinden übereinstimmen.
ich hab mal mit meinem anwalt darüber geredet: im prinzip kann jeder in 2 cm abstand an meinem angeleinten hund vorbei laufen, ihm dabei auf die pfoten treten und wenn mein hund dann denjenigen anspringt oder gar beisst - dann bin ich als halter (bzw meine versicherung) zum schadensersatz verpflichtet.
wenn jemand an meinem gartenzaun vorbeigeht und meinen hund aus irgendwelchen gründen erschreckt so dass dieser bellt und das wiederum diesen so erschreckt, dass er hinfällt und sich verletzt - auch dann bin ich zunächst mal in der pflicht. (da gabs schon - für mein persönliches empfinden! ganz schön krude urteile drüber).
ob und wie nun jemand selber schuld ist - das kann kann nur von fall zu fall ermittelt werden - zunächst ist der hundehalter in der pflicht.
das ist die eine seite. (die mir zugegebenerweise nicht gefällt und immer ein bisschen an amerikanische verhältnisse erinnert ).
die andere seite:
ich kann immer nur soviel absichern, wegsperren, absperren wie ich selber im eigenen ermessen für eine gefahr für andere halte.
das verlangt auch der gesetzgeber so. (verkehrssicherungspflicht, haftpflicht grundstück ect.).
wenigstens verlangt hier der gesetzgeber (noch?) nicht, dass ich per glaskugel wirklich alles vorhersehe.
aber er verlangt z.b. tatsächlich, dass man, wenn man kleine kinder in der nachbarschaft hat und weiss, dass dies z.b. aufs eigene grundstück kommen könnten z.b. den gartenteich gesondert sicher bzw. die kreissäge im schuppen wegsperrt oder eben kein rattengift auf dem grundstück einfach mal eben so verteilt.
passiert dennoch was, ists wieder eine einzelfallentscheidung - wie so oft.
und da kommts dann auch wieder auf den richter an, was er denn nun als ausreichend oder fahrlässig oder absichtlich oder billigend oder oder oder ansieht.
und da haben sich die zeiten seit ich selber kind war sehr geändert. (wobei ich sagen muss, ich bin sozusagen mit auf einem bauernhof gross geworden - vom silo über die güllegrube bis hin zum traktor an dem immer der zündschlüssel steckte bis zum recht wachsamen hofhund war das dort wohl nach heutigem ermessen lebensgefährlich für ein kind...)
ich bin dort recht wild auf dem hof unterwegs gewesen - mein grossvater sorgte zwar dafür, dass ich wusste, was gefährlich war - aber über eventuelle haftungsfragen hat sich damals niemand gedanken gemacht - zumindest nicht in der heutigen art und weise.
ich weiss nicht, ob ich langsam alt werde - aber irgendwie kann ich ab und an nur noch den kopf schütteln - auch wenn ich weiss, dass ich vor dem gesetz "selber schuld bin weil ich nunmal hunde habe".
ich hab selber 2 kinder - auch sie toben dann und wann auf onkels bauernhof durch die gegend - auch heute steckt der schlüssel noch immer am traktor und es gibt sowohl das silo als auch die güllegrube noch - und wieder hab ich letztens den kopf geschüttelt, als meine tante meinte, eigentlich müsste sie es den kindern verbieten, dass sie schulfreunde mitbringen, denn wenn was passiert, dann ist der teufel los...und trotzdem hat sie recht.......irgendwie machte mich das schon sehr nachdenklich....
ob der hund nun völlig ohne vorwarnung ein kleines kind, dass noch nicht wissen konnte, was es tat ins gesicht gebissen hat, weil es nur unschuldiger weise über den zaun stieg weil der ball o.ä aufs grundstück gefallen war und der zaun nicht hoch genug und/oder der hund nicht gesichert genug war
oder
ob die eltern des kindes es versäumten, dem kind insofern es schon verständig genug war, zu erklären, dass man eben fremde grundstücke - auch und vorallem wenn ein hund im garten ist - nicht ohne zu fragen betreten darf oder ob sich das kind nun einfach nicht um irgendwelche verbote schert und ob der hund vielleicht ansonsten ein ganz lieber kerl ist, der einfach nur aus seinem eigenen instinkt raus zuschnappte
ist aufgrund des artikels irgendwie nicht klar ersichtlich.
und dem gesetzgeber auch völlig knödel: der hund als sache stellt einfach nur weil es ihn gibt, eine gefahr da. punkt.
wie sinnig das ist - ist eine ganz andere frage.
mir persönlich sind kinder lieber, die eltern haben, die auch selber verantwortung übernehmen können und wollen. die eben vielleicht den gartenteich, die kreissäge, den hund als mögliche gefahr für ihre kinder durchaus einschätzen können und dann eben auch mithelfen, diese gefahren für kinder unerreichbar zu machen bzw. zu vermeiden.
eltern, die sich eben nicht drauf verlassen, dass alle gartenteiche dieser welt gut genug gesichert sind oder jeder seinen garten zur festung macht.
unfälle werden immer wieder passieren - absolute sicherheit wird es nie geben - leider auch für kinder nicht.
aber ich denke schon, dass es auch kindern hilft, grenzen zu respektieren und mögliche gefahren zu erkennen, wenn man dies als erwachsener auch tut.
als hundehalter hab ich die pflicht, so auf meinen hund aufzupassen, dass möglichst niemand durch ihn zu schaden kommt - auch er selber nicht.
als mutter hab ich die pflicht, so auf meine kinder aufzupassen, dass ebenfalls möglichst niemand zu schaden kommt - weder meine kinder noch andere.
das allerdings schein in unserer "rundumab/versicherungsgesellschaft" irgendwie immer schwieriger zu werden.