ZitatEs wurde mal erzählt, dass sich jemand aus dem Verein wirklich nur gewehrt hat und das hatte leider auch gerichtliche Folgen ,ja für den der sich echt nur verteidigt hat.
das wird oft erzählt - ist weder ganz richtig - noch völlig falsch.
wenn sich ein 2m/120kg hühne gegen einen angreifenden spargeltarzan so verteidigt, dass er dem spargeltarzan schwere verletzungen zufügt - dann KANN ein gericht hier sagen, es war unverhältnismäßig - nicht die notwehr an sich aber ein event. 2ter, 3ter schlag oder ein brechen des 2ten armes z.b.
wenn eine frau einen selbstverteidigungskurs besucht und sich dann irgendwann mal gegen einen angreifer wehren muss - dann denke ich, passiert da gar nichts.
(sollte allerdings jemand hier ein urteil für mich haben, wäre ich dankbar! )
weiss auch nicht, warum das immer wieder so pauschal durchs internet geistert.