so, also: einen paragraphen wirst du nirgends finden - zumindest nicht in geltenden, allgemeingültigen gesetzen.
besuch, der seine hunde mitbringt - ist vom vermieter in der regel erstmal für eine gewisse zeit zu dulden.
was nun eine gewisse zeit ist - da gibts unterschiedliche meinungen. alle halbe jahre mal für eine woche sollte aber im rahmen des erlaubten sein.
soweit ich weiss gilt das auch dann, wenn in einem mietvertrage eine "verbotsklausel" von besuch mit hund enthalten ist.
da besuch empfangen zum normalen mietergebaren gehört - auch wenn dieser einen hund mitbringt - ist so eine klausel nicht gültig - solange es im rahmen eines normalen "gebrauchs" der wohnung ist. (klar, wenn jemand jeden tag 10 leute zu besuch hat, mit 10 hunden - dann ist das nicht mehr "normal" )
allerdings darf der vermieter gewisse dinge vom mieter verlangen:
verschmutzungen die der besuch oder der hund des besuchs verursacht, müssen entfernt werden. (flur, aufzug, garten (hundekot!) ect.)
der vermieter kann generell verlangen, dass alle hunde auf dem grundstück oder im allgemeinzugänglichen bereich des hauses angeleint werden müssen.
er kann auch verlangen, dass die ruhezeiten eingehalten werden müssen (also sollte der besucherhund nicht ab 22 uhr dauerbellen oder meinetwegen um die mittagszeit im flur lärmen ect.).
natürlich kann der vermieter auch verlangen, dass besucher oder deren hunde andere mitbewohner nicht belästigt oder gar gefährdet.
ein "anmelden" von besuch - ob nun mit oder ohne hund - halte ich eher für ein wunschdenken. denn wie sollte sowas bei z.b. einem überraschungsbesuch funktionieren? so ganz vorhersagbar ist es ja nun doch nicht, wann wer bei einem mal eben vorbeikommt.......
mein rat: mietvertrag mal genauer durchlesen WAS da genau drinnen steht. und wenn da tatsächlich steht, dass man besuch mit hund vorher anmelden muss - dann ab damit zum mieterschutzbund - die werden sich sicher drüber freuen 