Beiträge von LaBellaStella

    Zitat

    Exakt das ist u.a. das Problem, du bringst es auf den Punkt.
    Tierschutz - und Tierheimhunde sind überwiegend Vermehrerhunde.
    Warum ist das wohl so?
    Warum landen ausgerechnet diese Hunde sehr viel häufiger im TH oder sonstigen Notorgas als Hunde mit VDH-Papieren?

    Wenn man einen Hund aus dem Tierschutz adoptiert, unterstützt man damit aber keinen Vermehrer, weder finanziell noch durch direkte Abnahme, damit er fleißig weiter produzieren kann, häufig zum Leid des Muttertieres (viel zu viele und schnelle Würfe hintereinander - wer will das kontrollieren?)

    ja, genau so ist es.

    und genau das können oder wollen so viele nicht verstehen. dass sich da der kreis schliesst.

    naja, wahrscheinlich sogar logisch, man redet sich halt vieles "schön" warum also nicht auch sinnlose hundevermehrung.

    sind doch immer die gleichen argumente.

    aber warum genau diese "liebevoll aufgezogenen, billigen, papierlosen, garantielosen unfall/ups/nur-einmal-welpen, wusste-ich-nicht-besser hunde im TS landen, warum genau diese im TS zu finden sind - das will keiner wissen.

    Zitat

    Es gibt da ja so einige Schlagworte, die beim Thema Mehrhundehaltung immer wieder fallen… Wie war/ist das denn bei euch konkret? Hat z.B. ein Hund bei der Erziehung des anderen mitgeholfen?

    ein bisschen hat sam bei joeys erziehung mitgeholfen, ja. er hat ihm den hundeknigge beigebracht - joey hat sich da sehr an sam orientiert bei hundebegegnungen.


    Zitat

    Ist der zweite (dritte, vierte…) gleich mit auf der Jagd/auf Krawall gebürstet, wenn der erste anfängt?

    i.d.r. nein. sam ist der meinung, der "kleine" soll seine krawallanfälle gefälligst selber ausbaden und joey weiss, dass sam auch alles selber regeln kann - wobei er schon "mitmacht" wenns nach zünftiger wirtshausprügelei aussieht (würd ich ihn lassen)- einzig, wenn das dackeltier jemand ankrakeelt, dann sind die beiden grossen da und machen mit - (wenn ich sie lassen würde) - der hat also 2 bodyguards...


    Zitat

    Können sie zu zweit besser alleine bleiben?

    hm - sam konnte allein alleinbleiben. joey kann das auch. der dackel kann das nicht. der bleibt nur mit den anderen beiden allein.

    Zitat

    Trägt die Mehrhundehaltung zur Auslastung bei?

    :lol: zu meiner auslastung auf alle fälle. bei den drei jungs? naja, ich denke, es ist schon mehr los in der bude - vorallem draussen laufen die beiden grossen mehr - da gibts laufspiele, zerrspiele...das schon ja.


    Zitat

    Orientieren sich die Hunde allgemein aneinander auf Spaziergängen? Vielleicht mehr, als am Menschen? Verhalten sie sich anders, wenn man einzeln mit ihnen geht?

    natürlich orientieren sich sich aneinander - sie sind da schon am kommunizieren. nicht ständig und nicht immer - aber sozusagen sobald was "los ist" schon. die beiden grossen orientieren sich hauptsächlich an mir - dem dackeltier ist der ganze "auftrieb" völlig wurscht, der macht sein ding.

    anderes verhalten beim einzeln gehen? die beiden grossen vielleicht, ja. der dackel: nö.

    Zitat

    Hat ein Hund den zweiten vielleicht sicherer gemacht, ihm Ängste nehmen können?

    öh - nö. sam hatte nie ängste. der war schon immer mutiger als gut ist für ihn. daran hat auch der zweit- und dritthund nix geändert.

    Zitat

    Haben sie sich mehr (in Menschenaugen) positives oder mehr negatives voneinander abgeschaut?

    ich denke, der "kleene" (also joey, unser zweithund und der jüngste hier) hat sich sehr viel von sam abgeschaut. und ja, meistens war das durchaus positiv in meinen augen.

    Zitat

    Hallo, erstmal tut mir die ganze Situation für dich sehr leid und auch all die verschiedenen Meinungen und nun gebe ich auch noch meinen Senf dazu da ist es schon schwer das richtige für dich zu finden.

    1. Ich nehme es NICHT hin das mein Hund sein Futter,Kauknochen oder Spielzeug gegen mich verteidigt. Warum ? Weil er ja auch draussen mal etwas gefährliches aufnehmen kann und ich es ihm, zu seiner eigenen Gesundheit, auch wieder abnehmen MUSS. Soll ich da erst schauen ob ich etwas zum tauschen habe oder es ignorieren bis er vielleicht verletzt oder tot (Gift) ist ? Nein ich muss jederzeit in der Lage sein ihm Dinge abzunehmen.


    Du wirst Geduld und absolute Konsequenz brauchen aber es wird in die richtige Richtung gehen. Und impfe deine Freunde und Verwandten das sie ihm NICHTS mehr geben.

    natürlich muss man ein verteidigen "nicht hinnehmen". genau um das gehts ja hier im thread.

    es geht schlicht darum, wie die TE es hinbekommen soll, dass ihr hund genau das nicht mehr macht.

    es geht darum, irgendwie in den hundekopf reinzubekommen, dass er soviel vertrauen zu seinen menschen haben kann, dass er nix mehr verteidigen braucht.

    manche hunde haben dieses "vertrauen" und lassen sich von anfang an im falle eines falles alles abnehmen oder spuken es aus - andere haben dieses vertrauen nicht.

    meine beiden grossen durfen von anfang an lernen, dass sie völlig entspannt bleiben können, weil ihnen eben niemand was wegnimmt - aber trotzdem kann ich ihnen - entweder per "spucks aus" oder mit "brings/gibs mir" jederzeit etwas abnehmen. genauso wies meine hunde nullkommanull stört, wenn jemand am futternapf vorbeigeht oder in den napf fasst - und ja, geübt wurde das bei uns über tauschgeschäfte - ganz spielerisch.

    und ja - ich brauch heute nix mehr zum tauschen - geht auch völlig ohne.

    das dackeltier hats nie lernen dürfen - da üben wir noch.

    das was du oben beschreibst, von wegen "etwas giftiges in der gosch" - ist dann kritisch, wenn hund eben nie gelernt hat, dass man alles abgeben/rausgeben kann. dann ist selbstverständlich ein beherztes notfallmanagement erforderlich. nur - wirklich lernen tut ein hund da nix - unter umständen ist dabei dann die verknüpfung genau eine gegenteilige:

    im falle eines falles in dem moment zwar wurscht - schon klar - aber im nachhinein könnte der hund beim nächsten "notfall" auch mit dem teil erstmal abhauen, von wegen: wird mir eh nur abgenommen. und dann hab ich erstrecht ein problem.

    notfallmanagement ist das eine (und ja das ist wichtig und richtig) aber etwas wirklich "können", etwas wirklich erlernen ist was anderes.

    ich glaub, die TE hat da einen harte nuss zu knacken - das verhalten des hundes ist schon ziemlich gefestigt.

    Zitat

    Sinngemäße Kurzform.

    Dass so wenig als möglich vom Menschen beeinflusst, soll heißen, nach der Geburt nicht dem üblichen Prozedere durch den Züchter z. B. aus dem Nest nehmen zum Wiegen usw.
    Denn dadurch würde die (vererbte Rudelstellung) Liegepositionen der Welpen, so sehr durcheinandergebracht, dass es ihnen schwerfällt (zu großer Kraft aufwandte usw.), in die richtigen Liegepositionen zurückzugelangen.
    Die ist aber notwendig, so die Annahme, damit die Kleinen sich frühzeitig professionalisieren können, und nicht durch das Handling des Züchters, ihre vererbte Rudelstellungsfähigkeit verlieren.


    Der Mensch hat das Sozialverhalten von Hunden tief greifend verändert (D. U. Feddersen - Petersen).

    hm.

    ich stimme da Feddersen-Petersen zu: ja, "der mensch" hat das sozialverhalten von hunden verändert - er verändert es immer noch. und nicht nur das.

    und ja, das hatte seine gründe. je nach zeitalter wichtige und richtige gründe. je nachdem, wofür man sie grad brauchte.

    und ja, ich bin der meinung, dass auch unsere vorfahren bereits "eingriffen", sehr frühzeitig - ich denke, jeder hirte wird sich wohl die welpen seiner hütehündin genauer angeschaut haben - vielleicht, um die körperlich schwächsten auszuselektieren, vielleicht um frühzeitig zu erkennen, ob der eine oder andere schon ein besonders erwünschtes verhalten zeigt, auch unsere vorfahren werden schon geschaut haben auf den gesundheitszustand, darauf, welches geschlecht die welpen haben usw. usw. usw. - ich kann mir eine vielzahl von gründen vorstellen, warum vor hundert oder tausend jahren da der mensch schon "eingegriffen" hat.

    und ich denke nicht, dass so ein hirte auf irgendwelche liegepostionen geachtet hat - sondern für den war nur wichtig, ob da ein wurf guter hütehunde lag, die er später entsprechend verwenden konnte.

    dem hirten wirds auch völlig egal gewesen sein, welcher hund welche "rudelstellung" eingenommen hat, oder welcher hund wo gerne gelaufen wäre - der hirte hat den hund da hin geschickt, wo das vieh war und der hund sollte seinen job tun.

    die haben damals lediglich in "brauchbar" und "nicht brauchbar" eingeteilt - höchstwahrscheinlich ziemlich gnadenlos. je nachdem, auf welche art das vieh gehütet werden sollte und um welches vieh es ging und in welchem gelände und ob die hunde eng mit dem menschen arbeiten sollten oder eben selbstständiger - genau danach wurde selektiert.

    auf deutsch: die sollten schafe schubsen - und nicht im stuhlkreis rudelstellungen besprechen.

    Zitat

    Böse Unterstellung ;) Juristendeutsch ist auch schwer verständlich für Laien, und nicht, weil es keiner verstehen soll. Sondern weil es eben bestimmte Begrifflichkeiten und Ausdrücke bzw Definitionen gibt, bei Versicherungen ähnlich wie im Rechtsbereich. Nicht umsonst heißt es Versicherungsrecht.

    :D das ist keine unterstellung - sondern nur eine einfache aussage die meine allgemeine lebenserfahrung betrifft.

    juristendeutsch ist was schönes - und wie ich finde - wesentlich einfacher zu lesen und zu verstehen, als so manch "kleingedrucktes" in (versicherungs)verträgen. :D wer ersteres nicht versteht, geht zum anwalt - wer zweiteres nicht versteht - hat u.u. ein problem.

    mhm.

    also gehts nicht um planmäßige zucht sondern ums vermehren.

    nun - die anwort ist dann : LEIDER wird das eher nicht besteuert. nähere infos gibts beim finanzamt.

    und leider wohl auch nicht verhindert.

    vielleicht könntest du dich da ja ein bisschen einbringen - und deiner bekannten klar machen, dass sie damit nichts gutes tut.

    hier im forum gibts umfassende begründungen, warum es keine gute idee ist. gib einfach "zucht vermehrung" in die suchfunktion ein.

    Zitat

    Vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient.

    Sie ist in den Paragrafen 935 bis 942 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

    Die Gerichtsmühlen mahlen zeitweise langsam. Nicht selten ist deshalb zu befürchten, dass im Laufe der Zeit, bis der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel in der Hand hält und vollstrecken kann, der Schuldner den Anspruch vereitelt, etwa die geschuldete Sache beiseite schafft oder an einen gutgläubigen Dritten veräußert. Um solche Nachteile für den Gläubiger zu verhindern, die später nicht mehr oder nur schwer zu wieder auszugleichen sind, gibt es ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren, zu dem auch die einstweilige Verfügung im Zivilprozess zählt. Dadurch kann innerhalb weniger Tage, manchmal sogar Stunden, ein Titel erwirkt werden.

    zitat: http://www.rechtslexikon-online.de/

    damit könntest du erstmal bis zu einem regulären zivilverfahren deinen hund dort rausholen.

    allerdings sollte das dein anwalt dir schon gesagt haben - wenn er glaubt, dass du im recht bist.

    hm - du kannst im prinzip die einstweilige verfügung selber beim amtsgericht beantragen.

    allerdings muss sie begründet werden, schlüssig begründet. hast du jemand, der dich da ein bisschen unterstützen könnte in der formulierung deiner begründung??

    ein schlichtes "die gibt mir meinen hund nicht mehr" ist wohl nicht ausreichend.

    nun, natürlich ist das kleingedruckte deshalb so "kleingedruckt" und verwirrend verschwurbelt, weil man es ja nun nicht unbedingt gleich und sofort verstehen soll, das ist schon logisch.

    und natürlich im falle eines wie auch immer gearteten rechtsstreites kommts auch noch ganz drauf an, wie ein gericht das sieht (vor gericht und auf hoher see....)

    darum schadet es nie - und das schreib ich gern noch öfter für alle, die vielleicht grad über eine haftpflichtversicherung nachdenken, ne ? - sich vorab wirklich zu überlegen, was denn nun alles versichert sein muss oder sein sollte.

    und genau das dann auch explizit zu erfragen und sich auch genau das dann schriftlich bestätigen zu lassen.

    z.b. '"fremdhüter" also gassigänger - ob die mitversichert sind, schäden an mietsachen (auch hotels im urlaub!), ungewollter deckungsakt (wenn hund z.b. sowieso kastriert ist, muss das nicht rein) usw. usw. ect.ect.

    und ja - wissen tut man es einfach oft erst dann, wenn der "schaden" angerichtet ist. aber das passiert einem nur einmal in der regel - beim nächsten versicherungsvertrag ist man dann schon schlauer.

    ist mir ein einzigesmal passiert - seitdem geh ich jedem, der mir ne versicherung andrehen will, ziemlich auf die nerven mit meiner fragerei.

    meinst du eine einstweilige verfügung? :???:

    vollstreckungs - oder mahnbescheid wäre auch eine möglichkeit. (zuerst kommt der mahnbescheid, dann der vollstreckungsbescheid - aber beides wär in deinem falle eher kontraproduktiv - du möchtest ja die herausgabe der sache )

    einstweilige verfügung:

    "Der Antragsteller muss einen Anspruch gegen den Schuldner haben (keinen Anspruch auf Geldzahlung), dessen Sicherung er begehrt"