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TierSchG
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfalla)
nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
soso.
wenn dein hund noch nicht fortpflanzungsfähig ist - dann machst du es durch eine kastra nicht unfruchtbar - denn zu diesem zeitpunkt ist es noch nicht fruchtbar - comprende? es kann sich noch nicht unkontrolliert fortpflanzen.
warum möchtest du deinen hund unfruchtbar machen lassen, noch bevor er überhaupt fruchtbar ist??? ich hab von dir jetzt noch kein einziges echtes argument gehört, dass gegen eine (wenns denn sein muss) spätere kastration sprechen würde.
nochmal: nutzen/risikofaktor spricht gegen eine frühkastra - das ist nicht albern - sondern genau das würden dir auch viele TAs bestätigen. unter anderem auch der meine.