Beiträge von LaBellaStella

    ach, eine salzburgerin ....ich wär mir von deiner schreiberei her sicher gewesen, du bist aus wien - denn eigentlich sind die salzburger nachbarn sehr nette leute.

    und eine gesetzeshüterin, ahja.

    ok - dann hab ich die österreicher und tiroler völlig falsch eingeschätzt - ich habe die letzten jahrzehnte definitiv nur gute erfahrungen gemacht - von a paar dorfgendarmen abgesehen - gut zu wissen, dass nicht alle ösis so nett sind, war wohl ein falscher eindruck....

    und informativ ists noch dazu - denn ich konnte nichts finden, was eine anleinpflicht (!) ausserhalb von stadt-und "befestigtem" gemeindegebiet österreichweit bestimmt - da dem aber so ist, wie du schreibst, danke ich für die warnung.

    du hast sicher einen link für mich - ich sollte das dann nämlich doch so in die fläche tragen - vorallem die kollegen im DAV wird das interessieren - da sind viele mit hund auch gern in österreich in den bergen unterwegs - und wir wollen ja nicht absichtlich gegen österreichisches gesetz verstossen und dann gleich um 1000 EUR erleichtert werden.

    und - nein, ich komm nicht aus einer grossstadt - ich komm aus einer kleinstadt 20 km vor der österreichischen grenze weg, in der es keinerlei leinen oder maulkorbzwang gibt. und als "verbaut" würde ich meine heimatstadt nicht bezeichnen :lol: - aber ich weiss natürlich nicht, wie du das definierst.

    meine schwiegereltern wohnen übrigens in salzburg-sienzenheim..ein klein wenig kenn ich mich also auch als "piefke" drüben aus. wenn auch besser in den bergen als in der stadt.

    nun, wie auch immer: danke für den hinweis - und vorab danke für die entsprechenden links - ist ja nicht uninteressant, dass die salzburger oder österreicher da anscheinend so streng sind - vorallem für alle, die ganz gern mal einen urlaub bei den ösis machen würden...aber es erklärt, warum die salzburger hundehalter so gern über den hausmoninger-sienzenheimer steg über die saalach kommen, um auf der freilassinger seite gassi zu gehen...ohne leine und mauli.

    bisher hatte ich unsere nachbarn ganz anders erlebt, sehr hundefreundlich, humorvoll und gelassen....aber ich weiss, dass die österreichischen kollegen vom ÖAV vor einiger zeit über eine generelle anleinpflicht in den alpen diskutiert haben - ich dachte allerdings, das sei längst wieder vom tisch, nachdem viele österreichische rettungshundeführer dagegen protestiert hatten. also haben sie anscheinend nun doch recht bekommen - muss ich die tage gleich mal fragen, warum das nun doch auf leinenzwang in den bergen rausgelaufen ist - den es auf unserer bayrischen seite nicht gibt.

    Zitat

    Warum sollte es lächerlich sein, die Hunde mit MK frei laufen zu lassen? Ich finde diese Regelung für Salzburg sogar sehr gut, so müssen meine Hunde ihr Leben nicht an der Leine fristen, sondern können rum toben!

    Und natürlich sind Hunde auf Bergen vom Gesetz her ebenfalls an der Leine zu führen! Bei manch einem Kommentar hier fragt man sich schon :mute:

    ah! schau an, wo ist denn nun dein problem?

    ich wohn 20km von salzburg weg, dort im stadtgebiet oder auch in den touristenorten sind meine jungs an der leine - keine frage.

    aber ganz ehrlich, wenn ich von der winkelmoos aus oder von berchtesgaden aus eine bergtour mach - oder auch von kössen, schleching oder drüben von kufstein aus - dann hab ich zwar logischerweise die leinen dabei - aber da wo ich geh, hab ich sie nun wirklich noch nie gebraucht. selbstverständlich ist allerdings für mich, dass die hunde weder jagen, noch andere tourengeher belästigen noch das almvieh beunruhigen und dass sie trittsicher sind- das ist grundvoraussetzung. (auf almen usw. wird dann eh angeleint, logisch).

    ich bin quasi seit 35 jahren hier in den bergen unterwegs - die meiste zeit davon mit hund - und bisher hab ich da noch nie - wirklich noch nie - auch nur das geringste problem gehabt.

    kann es sein, dass du aus wien kommst?

    danke, patrick.

    dafür, dass du einfach nochmal ganz sachlich drauf hingewiesen hast, dass auslandshund NICHT gleich strassenhund sein muss - und vorallem, dass du erklärt hast, was ein sog . "strassenhund" wirklich ist.

    ich hab hier auch so einen auslandshund - keinen (!) strassenhund - er ist jetzt 5 jahre alt und bisher gabs noch kein einziges problem.

    auch ich mache vorkontrollen inkl. nachkontrollen und auch nachbetreuung für einige orgas - und in der regel haben wir sehr wenige wirkliche problemfälle. (bevor wieder jemand schnappatmung bekommt und "nett" fragt, wieviele hunde ich schon "trainiert" habe: ich trainiere bestenfalls meine eigenen - aber ich hab augen und ohren und ein hochentwickeltes primatenhirn befindet sich in meinem kopf - mit dem ich durchaus in der lage bin, zu beurteilen, ob ein hund/menschteam miteinander klar kommt oder nicht).

    wirkliche eingefangene strassenhunde, die in einem "hundeverband" von anfang an auf der strasse gelebt und überlebt haben, werden hier nur sehr selten vermittelt. und ich würde prinzipiell auch niemand ganz pauschal einen solchen empfehlen oder vermitteln.

    bei uns sinds mehr die, die schon mal einen platz bei menschen hatten und dann auf der strasse entsorgt wurden (oder halt in der perrera).

    ps: nicht jeder "auslandshund" kommt nach berlin - wir vermitteln die meisten eher in ländliches gebiet.

    meine beiden "inlandshunde" (was für ein blödes wort..) wären im übrigen auch kreuzunglücklich in der großstadt - genauso wie mein "auslandshund" (auch ein blödes wort...) - was aber nicht an in-oder ausland liegt sondern tatsächlich an meiner wohnsituation abseits von großstädten. (ich selber pass ja auch ned in ne city- insofern passt das eh) ich kenn ne menge hunde - grad hier aus meinem umfeld - vom "inlands-vdh-rassehund" über den "inlandsfeldwaldwiesenmix" die wohl auch nen kulturschock hätten, müssten sie plötzlich in einer großstadt leben.

    mitm dackeltier dürfen eigentlich hier alle gassi gehen, die wollen. das dackeltier freut sich generell über jeden menschen, geht mit jedem mit, bleibt immer brav dabei und wackelt auch wieder brav nach hause. der ist sowas von unkompliziert.

    die beiden grossen bleiben i.d.r. in der "familie" - mein mann und meine kinder jederzeit - zumindest mit dem gosso. (das herditier ist ein bisschen spezieller - der braucht noch ein paar "strenge winter").

    eine gute freundin ist selber trainerin - ihr würde ich alle meine hunde jederzeit anvertrauen.

    ansonsten - nö, ist mir mit den beiden grossen zu "heiss" - die sind zu unhandlich. :lol: (nicht unerzogen - aber im doppelpack muss man schon wissen, wie man sie im "notfall" händeln kann).

    Zitat

    Ich glaube, da müssen alle Beteiligten aus dieser "Aber DU musst"-Haltung raus.

    Der Hund macht nix falsch und das Kind macht nix falsch. Es muss einfach ein vernünftiger Erwachsener dazu, der den beiden erklärt, wie sie miteinander umgehen sollen und können.

    .....

    Wenn es um Hunde und Kinder geht würde ich persönlich immer auf Extremformen der positiven Bestärkung setzen. Kinder sollen das mit Abstand tollste sein, das der Hund überhaupt kennt.

    da hat fusselflitz was absolut richtiges gesagt.

    bewusste lügerei lehn ich auch ab.

    aber - ich hab schon viel zu viele hunde gesehen, da hätte kein mensch sagen können, ob das nu ein labbi/boxermix war, ein staff-irgendwas, ein dobi/labbimix, ein golden/doggenmix oder doch ein kangalmix oder oder oder oder...

    wichtig ist, dass man sich bewustt ist, dass man bei mixen aus dem TS (vorallem wenns hunde mit unbekannter vorgeschichte sind) eine wundertüte bekommt. und dass man sich auch vorab gedanken macht, was passiert, wenn plötzlich das OA eben keinen "labbiirgendwasmix" sieht sondern einen "gar gefäääährlichen" kampfhund...wenns dem interessenten nicht klar ist - dann sollte das TH zumindest drauf aufmerksam machen, dass man eben nicht sicher sagen kann, was drinsteckt.

    also, generell erstmal:

    hundehaltung sollte wenn irgend möglich, im mietvertrag eindeutig als erlaubt beschrieben sein.

    am besten steht da schlicht "hundehaltung erlaubt" - mehr braucht es nicht.

    alles, was so drumrum steht wie "nach absprache erlaubt" oder "auf widerruf erlaubt" ect - würd ich persönlich mit vorsicht geniessen.

    theoretisch genügt auch einen mündliche erlaubnis - aber die praxis zeigt, dass das leider nicht immer reicht, wenns denn tatsächlich zu einem streit kommt wegen der hundehaltung.

    überwiegend gute erfahrungen.

    beim örtliche tierheim (von dort war meine erste hündin) hatte zwar damals einen etwas kauzigen TH-leiter, der auf den ersten blick ein bisschen grantig wirkte - aber sobald er merkte, wir meinen es ernst, war er eine seele von mensch. vorkontrolle und nachkontrolle wurden gemacht, die vermittlung als solche war nicht übermäßig kompliziert oder übermäßig "lässig".

    die beratung war sehr ehrlich - da ein baby im haus war, wurde mir ehrlicherweise von dem einen oder anderen hund abgeraten - auch noch jahre nach der vermittlung haben die sich gefreut, wenn wir vorbei kamen.

    für die orga von der ich sam hab, arbeite ich noch heute ehrenamtlich.

    das tierheim, aus dem joey stammt, kann ich nur lobend erwähnen: sehr gut geführt, sehr viel sachkunde, toller umgang mit den "insassen". eine sehr sehr gründliche überprüfung der interessenten - vorkontrolle, nachkontrollen, vorab mehrmaliger besuch des hundes war bedingung. viele intensive gespräche ebenso. ich fands nicht weiter schlimm - eher interessant. viele tipps, viele ratschläge - auch nach der vermittlung immer ein offenes ohr, wenn was war. ich weiss aber, dass sie auch interessenten durchaus ablehnen, wenns eben nicht passt. grad bei joey und seine geschwister als hsh-mixe wurde da wirklich viel wert drauf gelegt, dass sie zu den richtigen menschen kommen.

    Zitat

    on Trina87 » 13.05.2012 18:57
    mal eben ne andere sache....die haben deine wohnung einfach so betreten?dass würde ich wenn du dich an die presse wendest mal mit reinbringen, dass ist hausfriedensbruch!

    ob und welche rechte sich ein "ordnungsamtfuzzi" rausnehmen darf kann jeder bürger selber nachgucken bzw erfragen. eben beim zuständigen ordnungsamt.

    wenn so ein ordnungsamtsmitarbeiter dermaßen verplant ist, dass er aktenberge anhäuft und nichts mehr findet oder gar richtig bearbeiten kann, dann gibts immer die möglichkeit, entsprechende beschwerde einzureichen - wenns sein muss, direkt beim amtsvorsteher - zumindest aber beim vorgesetzten. sollte man in so einem fall auch unbedingt tun, damit da was passiert sonst geht das ewig so weiter.

    ob nun das OA berechtigt war, den hund "zu kassieren" und ob es berechtigt war, zugang zur wohnung zu verlangen, weiss ich nicht. ich persönlich würde das definitiv durch einen RA überprüfen lassen.


    wie gesagt: es scheint mal wieder ein regionales problem zu sein - wenns so passiert ist, find ich das ganze maßlos überzogen - allerdings - wenn nunmal unterlagen eingereicht werden müssen, dann sollte man das auch tun - oder wenigstens mal bescheid sagen und um fristverlängerung bitten, wenn mans nicht rechtzeitig schafft.

    im übrigen: hausfriedensbruch findest du im BGB § 123 genau erklärt.

    in NRW gilt z.b. folgendes:

    § 18 (LHundG NRW)

    Einschränkung von Grundrechten Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränkt werden

    1. das Grundrecht der freien Berufsausübung (Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),

    2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),

    4. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes).

    (quelle: Juris.de)

    da hier das OA mit "gefahr in verzug" argumentiert würde es sich sicher lohnen, mal über folgendes nachzudenken:

    Zitat

    Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001[3] wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.

    quelle: Wikipedia

    ich halte es grundsätzlich für sehr bedenklich, wenn eine landeshundeverordnung mit dem GG ins geheddere kommt - und mit gültigen Bundesverfassungsgerichtsurteilen. das würd mich also schon interessieren, ob das so im falle eines falles durchgeht....mit der begründung "GiV" (mal vorausgesetzt es hat sich tatsächlich so zugetragen wie der TS erzählt!)..hab grade mal gesucht, aber nix gefunden ob sich da schonmal wer auf rechtlichem weg gewehrt hat.

    ja, sowas macht einen mürbe und kann einem die tomaten ganz schön zerhageln...

    kenn ich. ist sowas von frustierend.

    man redet, man argumentiert, man hilft womöglich noch bei der suche nach dem richtigen hund (gscheiter züchter oder im seriösen tierschutz) - und dann wirds doch der 350EUR hobbyvermehrerhund. womöglich auch noch ne rasse, die gar nicht passt.

    und leider erleb ich auch öfter, dass es dann irgendwann doch schief geht und der hund - schön verkorkst womöglich noch - abgegeben werden muss. gern auch, weil dann doch "ganz plötzlich" einer eine allergie entwickelt hat.....oder sie schaffen es finanziell nicht mehr, weils doch ne teurere angelegenheit wird, beim TA die ganzen "vermehrerschäden" grade biegen zu lassen (wenns überhaupt geht) oder weil man von einem trainer zum nächsten wandern muss, weil man sich selber gnadenlos überschätz hat und die "anlagen" des hundes unterschätzt hat....

    hatte ich erst letztes jahr mit einer arbeitskollegin - wenigstens ist der hund damals nach "nur" einem jahr schon in geeignetere hände weitervermittelt worden. und wenigstens isses da gleich so schief gegangen, dass die kollegin jetzt keinen hund mehr haben will. ist auch besser so.