Hi yane,
Du beziehst Dich hierbei auf den Absatz 5 im Paragraphen 6 des TschG...
In der Tat ist hierbei offen gelassen das eine Entnahme von Organen rechtlich möglich ist... die Frage hierbei ist nur, wie man diesen Wortlaut juristisch bewertet. und zwar wie man Nutzung und Haltung bei einem Haushund bewertet. Mir persönlich ist dieser Paragraph zu sehr auf die Nutztierhaltung ausgelegt. Es gibt nur eine eindeutige Angabe über die Kastration bei Hunden, nämlich bei jagdlich geführten Hunden, wenn dies für die Nutzung unerlässlich ist.
Bemerkenswert ist auch die Tatsache, das eine Kastration laut Paragraph mind. 2 Wochen vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen ist... Wer hat schon mal von so einem Fall gehört, das dies ein TA macht? Würde mich mal interessieren. Auf Grund dieser Angabe im TschG ist jede Kastration, der keine medizinischen Indikation vorliegt und nicht der zuständigen Behörde im angegebenen Zeitraum angezeigt wurde illegal! Das ist zumindest meine Meinung.
Ein denkbar schwieriges Kapitel mit viel Streitpotential... nur der Tag ist zu schön um zu streiten