Beiträge von yane
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Kein Hund muss Agi machen.
Aber wenn, dann muss man das nicht am Alter sondern an der körperlichen Konstitution und Kondition festmachen.
Externer Inhalt youtu.beInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Sieht diese Hundedame aus, als ob sie Probleme hätte bei dem Lauf?
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geht mir ähnlich wie @silvi-p
Ich wüsste derzeit nicht, welches Buch ich empfehlen sollte.
Gerade in Bereichen wie der Geräteerkennung und -abarbeitung, selbständigem Arbeiten usw. hat sich in den letzten Jahrenn so viel getan, dass es dazu noch gar keine Bücher gibt.
Derzeit ist so viel im Fluß, dass etwas worüber man heute als Ideal schreibt, morgen vielleicht schon veraltet ist. -
Gegen eine Box als FREIWILLIGEN Rückzugsort sagt niemand was - auch in dem Thread, gegen den Du da gerade stichelst, nicht. Per definitionem muss so eine Box ja jederzeit OFFEN sein. Sonst kann sich der
Hund ja nicht freiwillig zurückziehen.Das Problem fängt an, wenn man die Box schliesst um den Hund einzusperren. Denn DANN ist die Box einem Zwinger gleichzusetzen. Und damit verstößt jede Box automatisch gegen die HundehaltungsVO. Da keine normale Box den Grössenvorgaben für Zwinger entsprechen.
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Die Tatsache, dass man schon zig Jahre Hunde hat, sagt nichts über Ahnung, Wissen und Erfahrung aus.
Nach allem, was ich bis jetzt gelesen habe, zeigt dein Hund mE keine Respektlosigkeit, sondern ist ein unsicherer, gestresster Hund, der mit seinem Umfeld nicht zurechtkommt.
Was genau das Problem ist, oder ob es nicht doch eher eine Vielzahl von Kleinigkeiten sind, die insgesamt nicht stimmen, Kann man so nicht sagen.
Aber dein Freund trägt da vermutlich massiv zu bei. Deine Aussage, dass er ihm höchstens zwei Tage was nachträgt sagt doch schon alles. Wenn Du so viel Ahnung von Hunden hast, ist Dir bewusst, dass ein Hund so was rein gar nicht versteht. Und er deshalb IMMER im Stress und in der Unsicherheit lebt, wie jetzt die Reaktionen von deinem Freund sind.
Zum Thema Rückzugsort kamen ja nun auch schon Fragen und Anmerkungen auf deine Antwort.
Grundsätzlich, ein "Rückzugsort", den der Hund nicht freiwillig und damit auch mit dem Empfinden der Sicherheit aufsucht, ist KEIN Rückzugsort. Ein Rückzugsort ist ein Ort, an den man sich selbst zurückzieht, weil man sich dort relativ sicher fühlt und entspannen kann.
An einem Ort, zu dem man zwangsweise mit Druck geschickt oder gebracht wird, kann weder Mensch noch Hund entspannen. -
Für mich liest sich das, als hättest Du von Hunden und Hundeverhalten keine Ahnung.
Hier sollte ein Trainer vor Ort auf das Geschehen schauen, um dem Hund zu helfen. Irgendwelche Ratschläge in einem Forum an jemand, Der seinen Hund offensichtlich nicht beobachten und das Verhalten des Hundes nicht einschätzen kann, halte ich für fahrlässig.
Am besten, Du postet, in welcher Gegend Du wohnst, damit Dir hier ein guter, taugliche Trainer empfohlen werden kann. Denn leider gibt es auch unter Leuten, die sich Hundetrainer nennen, viele, Die keine Ahnung haben.
Ach so, Und richte Dich schon mal darauf ein, dass v.a. Du lernen musst. Nicht dein Hund.
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Mir fallen da nur zwei Möglichkeiten ein:
- Orchidarium
- Aufhängen
Zum Thema Orchidarium gibt es Bilder und Anleitungen im Internet. Musst Du mal suchen. Da kommen ganz beeindruckende Sachen. Vorteil, Du kannst da auch Spezialisten halten, die normal in heimischen Wohnzimmern nicht so gut wachsen. Aber auch für die typischen Phalaenopsis kannst Du da optimale Bedingungen hinsichtlich Licht, Temperatur und Luftfeuchtigkeit schaffen. Und wenn das Teil mal fertig eingerichtet ist und läuft, dann ist die Pflege auch nicht mehr soooooooooo tragisch.
Nachteil - je nach Geösse Platzbedarf und Energie (Licht, Benebelung,...)Aufhängen:
es gibt ja sogar Orchideen, die werden überwiegend hängend kultiviert. Vandeen bsp. Da wäre aber der Nachteil, dass die ewig lange Wurzeln bilden können, an die die Katzen dann wieder dran kommen.
Grundsätzlich muss man beim Aufhängen drei Varianten unterscheiden:- wurzelfrei hängend wie eben bei Vandeen
- In Töpfen
- Aufgebunden auf Äste, Korkrinde usw.
Wurzelfrei hängend siehe oben, Problem sind halt die Wurzeln, die eben sehr lang werden können.In Töpfen - da gibt es verschiedene Systeme. Auc speziell für Orchideen. Ich bin bsp. Fan der Orchitope, das sind spezielle Töpfe für Orchideen. Musst Du mal im Netz suchen. Dafür gibt es Aufhängungen. Ist nämlich so, dass vielen Orchideensüchtigen irgendwann der Platz auf der Fensterbank ausgeht. Und was liegt näher als den "leeren" Raum darüber zu füllen. Dann hängen eben Orchideen von der Gardinenstange.
Prinzipiell ist dabei nur zu beachten, dass die Katzen im Sprung nicht hinkommen. Selbstverständlich geht auch, Töpfe bsp. An Halterungen an der Wand zu befestigen.Was auch dekorativ aussehen kann und definitiv ein ungewöhnlicher Hingucker ist, sind aufgebundene Orchideen. Dabei werden Orchideen auf ein Stück Ast so aufgebunden, wie sie quasi in Natura wachsen. Anleitunen dazu findest Du im Netz. Die Äste werden dann idR an der Wand befestigt.. Müssen halt regelässig gesprüht werden.
Grundsätzlich - wenn Du das mit der Beleuchtung hinbekommst, dann kannst Du Orchideen überall platzieren und Dir dabei absolut katzensichere Ecken aussuchen.
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@Montagsmodell
Auszug aus der TierSchHuV
§5
...
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
...Eine GESCHLOSSENE Box ist ein eigener Raum. Das ist schlicht und ergreifend eine Sache der Physik.
Eine GESCHLOSSENE Box ist aufgrund der Grösse und des geplanten Verwendungszwecks NICHT für den Aufenthalt von Menschen bestimmt.
Denzufolge sind für eine GESCHLOSSENE Box die Anforderungen wie für einen Zwinger zu stellen - und daraus folgt => für die GESCHLOSSENE Box treffen die Anforderungen von §6 Abs. 2 zu.§6
...
(2)In einem Zwinger muss
1.dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:
Widerristhöhe bis 50 cm => Bodenfläche mindestens 6 qm
Widerristhöhe bis 65 cm => Bodenfläche mindestens 8 qm
Widerristhöhe über 65 cm => Bodenfläche mindestens 10 qm
...
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
...Das ist keine Erfindung meinerseits, sondern schlicht und ergreifend Inhalt des Tierschutzgesetzes und seiner Folge-Verordnungen. Wenn man es objektiv betrachtet, gibt es da auch keinen Interpretationsspielraum.
Ausser in Bezug auf mögliche Ausnahmeregelungen, die aber bereits ebenfalls in der TierSchHuV enthalten sind - übrigens auch @Das Rosilein
siehe hierzu §1 TierSchHuV§1
...
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
1.während des Transportes,
2.während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall andere Anforderungen an die Haltung notwendig sind,
3.bei einer Haltung zu Versuchszwecken im Sinne des § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, soweit für den verfolgten wissenschaftlichen Zweck andere Anforderungen an die Haltung unerlässlich sind.
...Also hier darauf rumzureiten, dass es ja bsp. tierärztlich bedingte Ausnahmen gibt, ist lachhaft - denn wenn man sich mit dem Thema mal mehr befasst hätte, als bsp. nur einen Artikel eines einzelnen Juristen zu lesen, dann hätte man bsp. längstens GEWUSST, dass es entsprechende Ausnahmen diesbezüglich gibt.
Fakt ist - die TierSchHuV schreibt vor, dass Hunde selbst dann, wenn sie den grössten Teil des Tages ausserhalb eines Zwingers gehalten werden, grundsätzlich mindestens 6qm zur Verfügung haben müssen, WENN sie eingesperrt werden.
Zeige mir einer eine handelsübliche Box, die diese Vorgabe erfüllt. Rechnen kann ich noch. Und selbst die grössten Faltboxen erreichen nicht mal 1,5 qm.
Na ja, da es idR ja keine Kläger gibt, die die Boxenhalter anklagen, gibt es auch keine Richter, die gemäss TierSchHuV ein für allemal klarstellen, dass Boxenhaltung - und dazu zählt AUCH, wenn der Hund den grössten Teil des Tages, ausserhalb gehalten wird - ausser in entsprechenden Ausnahmesituationen, gegen das Tierschutzgesetz ist und somit die Halter zumindest eine Ordnungswidrigkeit begehen.
Nur mals so - Tiere, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 beziehen, können eingezogen werden - siehe auch TierSchG §19 Abs. 1 Nr. 2
Das nur mal so als Hinweis, dass sich Hundehalter, die Boxenhaltung favorisieren, sich in einem ziemlichen Graubereich bewegen und grundsätzlich sich nicht mehr darüber beschweren sollten, dass Tiere vor dem Gesetz recht "lasch" behandelt werden.
Da es aber vergebliche Liebesmüh ist, Boxenhaltern ihr entgegen dem Tierschutz stehendes Tun vor Augen zu führen, war's das für mich. Bleibt bei eurem Gutmenschentum - und betet dafür, dass die Laschheit unseres Gesetzgegebers zur Durchsetzung des TierSchG und seiner Folgeverordnungen weiterhin bestehenbleibt. Denn dadurch könnt ihr weiter eure Hunde in Boxen sperren ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.
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Eher nicht.Da ich verstehen kann, dass man sich nicht durch alle Seiten wühlen möchte, noch einmal ein Link dazu:
Doch, Die Antwort ergibt sich aus der HundehaltungsVO.
Eine Box in geschlossenen Zustand entspricht einem Zwinger. Und demzufolge muss die Box, sollte der Hund regelmässig längere Zeit darum verbringen, auch die Mindestanforderungen an einen Zwinger erfüllen.
Es sagt sicher niemand was, wenn man den Hund für ein paar Minuten in einer Box einsperrt.Aber längere Zeit, regelmässig..... Ohne vernünftigen Grund?
Und machen wir uns nichts vor... Bequemlichkeit des Hundehalters ist kein vernünftiger Grund.
Unsere Hunde wurden alle ohne Box schnellstens stubenrein. Pro Hund kann ich die Zahl der "Unglücke" an einer Hand abzählen.
Mitss man halt etwas Zeit investieren IDE ersten Wochen und seinen Tagesablauf dem Tempo entsprechend anpassen. -
Tierärztlich verordnet ist das eine Ausnahmesituation. Da sagt niemand was.
Aber frag mal rum, all Diejenigen, die hier so toll von ihrer Boxenhaltung schwärmen, ob sie ihre Hunde für die gleiche Zeit stattdessen in einen Zwinger tun würden... Da wäre das Anti-Zwinger-Geschrei gross.
Dabei wird aber vergessen oder besser gesagt aus Gutmenschentum heraus gekonnt ignoriert, dass einegeschlissene Box einem Zwinger entspricht und damit die Anforderungen an das Mindestmaß eines Zwinger zu erfüllen hat. Ich kenne keine Boxen mit Grundfläche 6qm. Zumindest keine, die gekauft werden können.