Beiträge von *Waldi*

    Leider gibt es hier keine Wohlfühldistanz...

    Doch. Die ist genau einen Meter vorher. Also Bogen, umdrehen, was auch immer. ERst wenn der Hudn das VORHER etableirte Alternativverhalten (z.B. Schau) zeigen kann (BELOHNEN!!!!), wieder annähern - wenns nimmer geht, wieder weg.

    Aber NIE endet das mit Kontakt. bzw. wenn gewünscht, dann erst mal nebeneinander laufen, bei Ruhe ableinen.

    Das blöde ist, dass das Verhalten lange erfolgreich war und sich damit verstärkt hat. Das Gute ist, man kann das auch wieder umdrehen.

    Naja, offensichtlich klappt es ja nicht mehr, sobald Ablenkung da ist.

    Also musst du erst mal ohne Ablenkung etablieren, was du später mit Ablenkung haben willst.

    Ich will bei Hundebegegnungen, dass mein Hund locker an der kurzen Leine neben mir läuft.

    Wenn sie das nicht kann, wenn da nix ist, wird sie das auch nicht können, wenn da was ist.

    Das heisst ja nicht, dass sie dann immer so laufen muss. Aber können sollte sie es, wenn du das unter Ablenkung einfordern möchtest. Den Hund in der Stress/Frustsituation kurz zu führen, ohne das vorher erarbeitet zu haben, ist unfair.

    Und bei Begegnungen auf große Entfernung werde ich sie weiterhin kurz nehmen um das gefiddel und aufgeregte rumgerenne zu unterbinden.

    Das aber nur, wenn der Hund Leinenführigkeit wirklich verstanden hat.

    Und ruhiges Laufen Belohnen! (wurde ja schon geschrieben).

    Sehr hochwertig und hochfrequent belohnen - denn das ist echt schwer für sie - und du konkurrierst ja mit der etablierten Belohnung Hundekontakt, die für sie anscheinend sehr hochwertig ist.

    Dabei aber nicht ablenken, sondern das Hinschauen und wieder weg (oder zu dir schauen) ist das Ziel. (wurde ja auch schon geschrieben).

    Ich würde die Leine zwar kurz nehmen, aber nicht zu kurz - die Leine sollte immer locker sein können. Dauerzug ist nicht gut.

    Wichtiger wäre mir, den Hund aussen zu führen (abgewandte Seite). Das zu akzeptieren und nicht Vorbeizudrängeln, sollte ohne Ablenkung erarbeitet und geübt werden.

    Versuche ich sie an den Hund ranzuführen

    Warum?

    Nicht hinlassen alleine wird nicht unbedingt was ändern. Wichtig ist, dass du an der Leinenführigkeit (ohne Ablenkung erst mal) arbeitest und ein Alternativverhalten aufbaust und vor allem belohnst.

    Sonst hat sie nur Frust - das macht alles noch schlimmer.

    Naja, du kannst es ja weiter so handhaben wie bisher, wenn es anders nicht geht.

    Wenn du aber erreichen möchtest, dass der Hund sein Verhalten ändert, wirst DU zwangsläufig irgendetwas verändern müssen.

    Solange "Ich flippe an der Leine aus" zum Ergebnis "ich erreiche den anderen Hund" führt, wird das Verhalten nun mal verstärkt/gefestigt.

    Doof wäre es, wenn - z.B. durch eine unangenehme Erfahrung - das Verhalten umschlägt und der Hund eine Leinenagression entwickelt.

    Das Verhalten verstärkt sich ja, wenn sie Erfolg hat.

    Erste Massnahme wäre für mich, keinen Kontakt bei zufälligen Hundebegegnungen zuzulassen. Versuche, auf Distanz zu bleiben und deinen Hund zu belohnen, sobald sie zu dir schaut bzw. auf Ansprache reagiert. Kann sie das nicht, bist du zu nah dran.

    Die Treffen mit bekannten Freunden würde ich beibehalten. Aber da würde ich etablieren, dass man erst mal ein kleines Stück an der Leine zusammen geht (nebeneinander, Menschen zwischen den Hunden) und erst ableint, wenn du wenigstens ganz kurz die Aufmerksamkeit deines Hundes bekommen kannst.

    Geht ihr denn auch gemeinsame Runden, wo die Hund einfach auch mal jeder für sich schnüffeln und nicht immer in den direkten Kontakt zueinander dürfen?

    Dazu würde ich auch raten. Ist auch für den Stresslevel der Hunde besser. Iealerwiese wird mal gerannt, dann wieder geschnüffelt etc.

    Ich hab mal den Ecosia Chat-Bot befragt!

    Zitat

    In Deutschland kann das Halten eines Hundes ohne Erwerbsbescheinigung, insbesondere in Städten wie Berlin, verschiedene Konsequenzen haben. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Kommune variieren, aber allgemein können folgende Punkte relevant sein:

    1. Bußgelder: Das Führen eines Hundes ohne erforderliche Nachweise kann zu Geldstrafen führen.
    2. Verbot der Hundehaltung: In einigen Fällen kann das zuständige Ordnungsamt die Hundehaltung untersagen, bis die erforderlichen Nachweise vorgelegt werden.
    3. Versicherungsfragen: Viele Haftpflichtversicherungen setzen voraus, dass ein Hund ordnungsgemäß angemeldet ist. Ohne Nachweis könnte der Versicherungsschutz gefährdet sein.
    4. Zucht- und Halteverbot: Bei bestimmten Hunderassen kann es zusätzliche Anforderungen geben, die ohne Erwerbsbescheinigung nicht erfüllt werden können.

    Es ist ratsam, sich direkt bei den zuständigen Behörden oder auf der offiziellen Webseite von Berlin über die spezifischen Anforderungen und möglichen Konsequenzen zu informieren.

    Und Chat GPT sagt:

    Zitat

    In Berlin ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen, die einen Hund halten oder züchten möchten, eine Erwerbsbescheinigung (auch Hundeführerschein genannt) vorweisen müssen, wenn sie einen Hund anschaffen. Die Konsequenzen für das Halten eines Welpen ohne diese Bescheinigung können folgende sein:

    1. Bußgelder: Wenn man einen Welpen ohne die notwendige Erwerbsbescheinigung anschafft, kann dies zu einem Bußgeld führen. In Berlin sind Bußgelder für die illegale Haltung von Hunden ohne Erwerbsbescheinigung vorgesehen.
    2. Verwaltungsrechtliche Maßnahmen: Das zuständige Ordnungsamt kann die Hundehaltung überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, die bis zur Untersagung der Haltung des Hundes reichen können. In extremen Fällen kann es auch zu einer Rückgabe des Hundes kommen.
    3. Verantwortung und Haftung: Der Besitz eines Hundes ohne Erwerbsbescheinigung kann auch dazu führen, dass man im Falle eines Vorfalls (z. B. eines Unfalls oder eines Angriffs des Hundes) in Haftung genommen wird. Eine Erwerbsbescheinigung könnte in solch einem Fall als Nachweis dafür dienen, dass der Halter ausreichend über die Verantwortung im Umgang mit Hunden informiert ist.
    4. Keine Genehmigung für Zucht: Wer eine Erwerbsbescheinigung nicht vorweisen kann, wird auch keine Genehmigung zur Zucht von Hunden erhalten.

    Um dies zu vermeiden, ist es empfehlenswert, sich vor der Anschaffung eines Hundes über die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu informieren und sicherzustellen, dass man alle erforderlichen Bescheinigungen und Lizenzen erhält.