Eins, in dem sich die Halter direkt von Anfang an bewusst sind, dass ihre Entscheidung für den Hund auch für ein Hundeleben lang gilt, damit er eben nicht nochmal in diese Situation kommt, weitergereicht zu werden.
Naja, aber auch dort kann genau der Fall eintreten, dass der der Hund aus guten Gründen nicht bleiben kann... Niemand kann für das ganze Hundeleben garantieren. Auch der Käufer nicht.
Ich verstehe die ganze Argumentation gut, aber ich ich glaube, in diesem Fall trifft das alles nicht zu. Da will man den Hund teuer (sehr teuer!) verkaufen, weil man keinen Bock mehr drauf hat, und will danach nichts mehr damit zu tun haben. Wer weiß, ob das nicht alleine bleiben alles ist - ich würde eher drauf tippen, dass der TA zu ner teuren OP geraten hat.
Wenn es wirklich gute Gründe für "keine Rückgabe" gäbe (wie z.B. Tod/Krankheit des Halters), dann wäre das ja = Abgabegrund.
Wenn es gegen "ProbeWE" etc gemünzt ist, also gegen Hunde-Ausprobieren, dann würde das ja da stehen.
Ein Verkäufer, der "Ohne Rückgabe!!!!!" schreibt - nee, wäre mein Fall auch nicht. Und ich würde meinen Hund, müsste ich den je über Kleinanzeigen vermitteln (schauder...) auf jeden Fall zurücknehmen, es sei denn ich wäre eben tot oder krank. Dann müsste den aber niemand für 1300 Euro ! kaufen.