Eine Hobbyzucht (Zucht aus Liebhaberei) kann also durchaus auch gewerblich sein.
Vor dem Finanzamt nicht. Dort muss man nachweisen, dass man sein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt bzw. Gewinne erzielt, sonst werden die steuerlichen Vorteile, die man durch das Gewerbe hat, aberkannt.
Sprich, wenn es nur Liebhaberei ist, darf man seine Unkosten NICHT steuerlich geltend machen. Das darf man nur, wenn man nachweisen kann, dass auch dauerhaft Gewinn hinten raus kommt.
Liebhaberei und Gewerbe schliessen sich also gegenseitig aus. Das eine erzielt keinen Gewinn (und davon wird vom Finanzamt erstmal ausgegangen bei Hundezucht) - das andere erzielt Gewinn. Entweder/Oder.
Ob man Sachkunde nachweisen muss oder Genehmigungen vom VetAmt braucht, hat mit dieser Unterscheidung wiederum nix zu tun. Da geht es um die Anzahl der Hunde, soweit ich weiß.