(Die Erlaubnis ist keine Qualitätsüberprüfung, sondern soll lediglich sicher stellen, dass beim Training keine tierschutzwidrigen Dinge passieren - das verwechseln ja manche.
Das verwechseln dann auch durchaus manche Prüfer bei den Ämtern (anscheinend). Der 11er ist Teil des Tierschutzgesetztes, verlangt aber doch auch Kenntnisse, die über "tierschutzwidrig oder nicht" hinausgehen.
Hier hat ein Anwalt eine Übersicht zusammengestellt, vielleicht ist das hilfreich für die Freundin?
https://www.tierrecht-anwalt.de/sachkundenachw…s-11-tschg.html
Ich komme nicht aus Berlin, daher kann ich zu Berlin nichts sagen. Die Ausgestaltung der Regelung ist völlig den Vet-Ämtern überlassen.
Ich kenne Leute, die trotz jahrelanger vorheriger Berufserfahrung (vor Einführung des 11er) umfangreiche praktische Prüfungen ablegen musste. Bei anderen war es nur ein Fachgespräch. Wieder andere mussten selbst Kunden mitbringen und vor den Prüfern eine Stunde abhalten.
Manche Ausbildungen werden "durchgewunken" - bei anderen wird noch zusätzliches verlangt. In einem mir persönlich bekannten Fall (NRW) wurde, zusätzlich zur abgeschlossenen Ausbildung bei Ziemer & Falke der Nachweis über 50 Praktikumsstunden in Welpenkursen verlangt.
Es hilft also wirklich nur, direkt beim zuständigen Amt nachzufragen.
Ich kenne auch Leute, die die Ausbildung über das Arbeitsamt finanziert bekommen haben. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit?
Warum schreibt deine Freundin denn nicht selbst? Ich finde das "ich frage für jemand anders" nicht sinnvoll, wenn sie selbst fragt, kann man besser ins Gespräch kommen.