Leinenruck, hängen lassen und Fußtritte - egal wie gut dosiert - sind einfach tierschutzwidrig.
Aversive Trainingsmethoden allgemein sind gewiss nicht tierschutzwidrig, da dürfte die Rechtslage klar sein (genügend Urteile dazu etc.).
Leine werfen (als Schreckreiz) ist auf jeden Fall erlaubt (manche nutzen ja sogar extra irgendwelche scheppernden Discs).
Von „hängen lassen“ habe ich da nix gelesen, keine Ahnung, was du meinst.
Leinenruck am Geschirr finde ich auch nicht schlimm, am Halsband würde ich das nicht befürworten. Aber wohl kaum tierschutzwidrig.
Fußtritte, den Hund kaputttreten, ist natürlich ein absolutes No-Go und das einzige, womit man beim Amt erfolgreich sein könnte … wenn es genug Beweise gibt und regelmäßig vorkommt.