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Höchstzahl der Heimtiere (1) Die Zahl der Heimtiere der in Anhang I Teil A genannten Arten, die bei einer einzelnen Verbringung zu nichtkom merziellen Zwecken verbracht werden dürfen, beträgt höchstens fünf. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Zahl von fünf Heimtieren der in Anhang I Teil A genannten Arten überschritten werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Die betreffende Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken erfolgt zum Zweck der Teilnahme an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen bzw. zum Training für solche Veranstaltungen; b) der betreffende Heimtiereigentümer oder die betreffende ermächtigte Person legt einen schriftlichen Nachweis dafür vor, dass die Heimtiere für die Teilnahme an einer der unter Buchstabe a genannten Veranstaltungen oder bei einer Vereinigung, die solche Veranstaltungen organisiert, registriert sind; c) (3) die Heimtiere sind mehr als sechs Monate alt. Um zu verhindern, dass die Verbringungen von Heimtieren der in Anhang I Teil B genannten Arten zu kommerziellen Zwecken betrügerisch als Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken getarnt wird, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 264 delegierte Rechtsakte in Bezug auf Bestimmungen zu erlassen, die festlegen, wie viele Heimtiere dieser Arten bei einer einzigen Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken höchstens verbracht werden dürfen.
Auf Seite 155 steht es:
CELEX_32016R0429_DE_TXT.pdf https://share.google/SARnRhnB9HocUIBZX
Ja, das Markierte hatten wir doch zuvor schon oder nicht? Wenn du zu einem Turnier/einer Ausstellung fährst, bei denen die Hunde gemeldet sind, wäre das okay.
Ansonsten eben die auch für gewerbliche Verbringung geforderten Unterlagen besorgen, wenn du nix riskieren möchtest (wie einen Urlaub in Quarantäne) oder mit weniger Tieren fahren.
Wurde nach Belgien, die Niederlande etc. rein tatsächlich fast jedes Mal kontrolliert, wieder raus (also in DE rein) höchst selten. Ohne Hund wohlgemerkt.