Das Problem ist hierbei das Alter. Hat mir mein Versicherungsmensch vor ein paar Tagen so schön erklärt. Kinder unter 14 sind lt. Gesetz nicht deliktfähig. Sprich, man kann sie nicht haftbar machen, weil das Gesetz das so vorgibt. Und wenn die Kinder nicht haftbar gemacht werden können, braucht eine Versicherung rein gesetzlich nicht zu bezahlen. Deswegen sind Kinder bis 14 Jahren nur dann mitversichert, wenn das explizit in der Police steht. Wenn die Versicherung dann nicht bezahlt, dann redet sie sich nicht raus, sondern ist im Recht.
Aus dem Stegreif würde ich sagen, Du befindest dich im Bereich "Private Haftpflichtversicherung".
Da ist es so, wie du sagt.
Die Eltern können nicht haftbar gemacht werden, wenn z. B. ein kleines Kind bei einem Sturz ein Auto verkratzt.
Wir sind hier aber bei der Hundehalter-Haftpflicht. Da muss die Versicherung einspringen, wenn der Hundehalter für die Schäden, die sein Hund anrichtet, haftbar gemacht wird.