Ohren sind sehr gut durchblutet und sehr empfindlich, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das nicht sofort aufgefallen wäre, wenn so ein großes Stück Ohr ab wäre.
Das muss eigentlich sofort richtig geblutet haben.
Ohren sind sehr gut durchblutet und sehr empfindlich, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das nicht sofort aufgefallen wäre, wenn so ein großes Stück Ohr ab wäre.
Das muss eigentlich sofort richtig geblutet haben.
Es geht doch nicht nur um fehlende Erfahrung.
Es kann doch gar kein richtiger Spaziergang stattfinden aufgrund der körperlichen Gegebenheiten.
Wer möchte denn so einen Dogwalker haben?
Es geht ja praktisch nur Sitting, also einen Hund zu Hause hüten und vielleicht mal kurz vor die Tür.
Ich habe auch so meine Zweifel, ob das Tierheim so einen Gassigänger einsetzen will.
Aber das kann die TE ja in Erfahrung bringen.
Ja, 80 Minuten außer Haus für den Hund.
Das heißt, über 22,5 Stunden drinnen?
TE, mich würde echt interessieren, ob du es für möglich hälst, dass du in einiger Zeit leichter und gesünder bist.
Wenn nicht, dann würde ich auch keinen Hund bei dir sehen.
Und -Ann- , ich bin in vielen Aspekten hier deiner Meinung!
Kann sich dein gesundheitlicher Zustand denn bessern?
Kann das mit der Atmung wieder besser werden?
Kannst du Gewicht verlieren, wenn du dich mehr bewegst?
Oder willst du echt nur einen Gefährten, der mit dir auf der Parkbank sitzt?
Ich setze die auch immer in einen separaten Stall ohne Nest für ein paar Tage.
Dieses Jahr hatte ich aber ein paar Hühner, die dauernd gluckig wurden, sie aber nicht umsetzen ließen.
Das heißt, sobald ich sie aus dem Legenest genommen und umgesetzt habe, hörten sie auf zu brüten.
Wenn ich sie wieder laufen ließ, saßen sie sofort wieder im Legenest.
Ich hätte sie gerne brüten lassen, aber es ging nicht.
Ich habe die drei kürzlich abgegeben, denn mit de6n Eierlegen hatten sie es auch nicht so.
Das Problem ist hierbei das Alter. Hat mir mein Versicherungsmensch vor ein paar Tagen so schön erklärt. Kinder unter 14 sind lt. Gesetz nicht deliktfähig. Sprich, man kann sie nicht haftbar machen, weil das Gesetz das so vorgibt. Und wenn die Kinder nicht haftbar gemacht werden können, braucht eine Versicherung rein gesetzlich nicht zu bezahlen. Deswegen sind Kinder bis 14 Jahren nur dann mitversichert, wenn das explizit in der Police steht. Wenn die Versicherung dann nicht bezahlt, dann redet sie sich nicht raus, sondern ist im Recht.
Aus dem Stegreif würde ich sagen, Du befindest dich im Bereich "Private Haftpflichtversicherung".
Da ist es so, wie du sagt.
Die Eltern können nicht haftbar gemacht werden, wenn z. B. ein kleines Kind bei einem Sturz ein Auto verkratzt.
Wir sind hier aber bei der Hundehalter-Haftpflicht. Da muss die Versicherung einspringen, wenn der Hundehalter für die Schäden, die sein Hund anrichtet, haftbar gemacht wird.
Hört sich aber an, als sollte sie doch weitergegeben werden.
Doch, Blick ins Kleingedruckte hilft. Haftungsausschluss bei unter 14jährigen ist Standard
Kannst du mir mal ein Beispiel nennen?
Ich habe auf die Schnelle nichts dazu gefunden.
Im Gegenteil, die ERGO schreibt in ihrem Rechtsportal:
"Kinder an der Leine
Viele Kinder sind begeistert, wenn sie allein mit dem Hund rausdürfen. Eine feste Altersgrenze gibt es tatsächlich dafür nicht. Ihr Kind muss aber körperlich und geistig dazu in der Lage sein, einen Hund sicher zu führen. Dabei kommt es also auf die Entwicklung und Reife Ihres Kindes an. Auch die Hunderasse kann eine Rolle spielen. Einen sehr kleinen Hund wird ein Kind früher ausführen dürfen, als einen ausgewachsenen Schäferhund."
Wir hatten hier 2 Mädels die alle angebettelt haben die Hunde ausführen zu dürfen. War ja so toll.... Bis sie halt jemand mit heftig unverträglichem Hund begegnet sind und es eben nicht geschafft haben ihren Gassihund bei sich zu behalten
Es geht darum, ob der ausgeführte Hund einen Schaden anrichten kann, weil das Kind nicht in der Lage ist, das zu verhindern.
In deinem Fall konnten die Kinder nicht verhindern, von einem anderen Hund geschädigt zu werden.
Risikoerkenntnis , dass keine Haftpflicht je zahlt, war ja auch nicht vorhanden
Ich bin mir sicher, dass das so pauschal auch nicht stimmt.
Es heißt, ein Kind muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Situation mit dem Hund im Griff zu halten.
Das dürfte bei einer Zwölfjährigen und einem Kleinhund wie einem Sheltie wohl gegeben sein.
Das ist möglich, aber selbst wenn der Hund von einer Drittperson verschenkt wurde, bedarf es für unter 16 jährige immer noch die Einwilligung der Eltern. (11c Tierschutzgesetz
Genau und die Einwilligung wurde ja hier offensichtlich gegeben.