Ich würde auch mal einen Blick zu den Terriern werfen, wenn ihrs kerniger mögt seid ihr da prima aufgehoben.
Beiträge von WorkingDogs
-
-
Die offiziellen Zahlen vom DRC liegen in den letzten Jahren deutlich unter den 8% (2023 4,8%, 2022 6,1%, 2021 6,5%, 2020 6,8%, 2019 6,1%, 2018 4,9%)
Die im Artikel erwähnten Probleme mit Vorselektion wird es dort jedoch wohl auch geben.
Auf jeden Fall. Die offiziellen Zahlen kommen ja vom GRSK, ich kann mir gut vorstellen dass diese rein auf den DRC bezogen nochmal anders ausfallen.
Wobei der GRSK HD A und B zusammenzählt und HD C D und E eine Gruppe bilden.
-
Du weißt aber schon, dass der Labbi in Sachen Hüfte zB schlechter gestellt als der Schäferhund ist?
Auf welche Daten berufst du dich da?
Der SV selbst relativiert die Statistiken:
https://www.schaeferhunde.de/mein-sv/infoth…ian%20Ridgeback.
Aber alles gut, dafür hat die Rasse andere Probleme nicht.
-
Das ist hier auch ein riesiges Problem, die schlechte Materialqualität. Wieder so was, was der Nicht-Tierhalter gar nicht mitbekommt. Die Sachen kosten ein Vermögen und gleichen Einmalartikeln. Fürchterlich.
-
Nein, bei euch passt immer noch kein DSH.
-
Nein, da passt kein DSH.
-
wir wollen (trotzdem) keinen Kontakt
Genauso mache ich das auch. Nein heißt Nein. Und ich brauche mich dafür auch nicht zu rechtfertigen.
-
Ich denke solange Gefährlichkeit immer nur damit gleichgesetzt wird, dass ein Mensch oder Artgenosse gebissen wird, dreht man sich sowieso im Kreis.
Gefährlichkeit bedeutet, dass ein Mensch zu Schaden kommen kann, in dem Sinne, dass auch ein übermütiger Retriever durch anspringen jemanden zu Fall bringen kann, was zu ernsthaften Verletzungen führen kann oder auch dass ein jagender Hund in der lange ist einen Verkehrsunfall zu verursachen.
Darum geht es einfach auch, um mögliche Kausalketten und nicht nur darum das ein anderes Lebewesen gebissen wird.
Und wie schon geschrieben, die Einstufung ist keine Strafe, kein „Gefängnis für Hunde“, sondern dient der Gefahrenabwehr durch ein Tier, indiziert durch konkrete Vorfälle. Es geht nicht darum rassetypische Eigenschaften zu bestrafen.
-
Das Ding daran, dass nach Aktenlage entschieden wird, ist ja dass es super individuell ist. Hier musste ein Hund aus der Nachbarschaft erst jemandem ins Gesicht beißen bis mal was passiert ist, das war auch absolut mit Ansage und nicht der erste Vorfall.
Und anderswo wird wegen Nichtigkeiten eingestuft.
-
Nun geht es ans eingemacht, Dinge wie wesenstest und Einzug erfolgen mWn erst wenn der Hund weiterhin auffällt. Aber hier korrigiere mich gerne.
Der Wesenstest ist in NDS (und ich glaube auch in allen anderen Bundesländern) Bestandteil einer Haltererlaubnis (vgl. §10, Absatz 1, Satz 2 NHundG).
Eine Beschlagnahmung des Hundes muss erfolgen, wenn keine Erlaubnis zur Haltung vorliegt. Wird keine beantragt, kann auch keine vorliegen. Der Hund wird eingezogen und von der Behörde untergebracht. Spätestens wenn die Beschlagnahmung endgültig ist, verliert der ursprüngliche Halter sein Eigentum am Hund.
Ja, dann wäre da ja schon noch Raum für Eskalationsstufen.