Diese konkrete Veranstaltung fand doch aber im Wald statt? Dort gelten dummerweise nochmal andere Gesetze. Biete ich nen Kurs "Pilze bestimmen", "Joggen für Anfänger" usw im Wald an, bedarf es einer Erlaubnis. Organisierte Veranstaltungen im Wald müssen nach § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz von der unteren Forstbehörde genehmigt werden. Gerade bei sportlichen Veranstaltungen, darunter gehört schon ein organisierter Lauftreff, wird diese Genehmigung oft nicht erteilt. Für z. B. Pilzkurse ist diese Genehmigung dann oft einfacher zu bekommen, aber kommt wohl auf die konkrete Behörde an.
Das wissen viele nicht, ich kenne aber genügend die auch die Unwissenheit dann nicht vor Strafe geschützt hat.
Wir sind ja selbst Waldbesitzer und ich würde solchen „Veranstaltern“ die Hölle heiß machen. Auch Pilzveranstaltungen muss man nicht einfach dulden. Ein Betretungsrecht ist kein Freifahrtschein. Man stelle sich sowas mal für Veranstaltungen wie Dummysport vor, wo dann mal so eben Hunde im Zweistelligen durchs Unterholz geschickt werden.
Ja, hier sind da auch schon einige auf die Nase gefallen die dachten, sowas dürfte man einfach.