Warum sollte man also davon ausgehen, dass sie ungenehmigt durchgeführt wurde?
Das sehe ich erstmal auch so und gehe da immer erstmal vom „Guten im Menschen“ aus, dass die betroffene Person (die ja eine Sachkunde abgelegt haben muss) entsprechend informiert ist und sich mit den zuständigen Behörden und Privatpersonen abgesprochen hat.
Für den Sachverhalt finde ich es insofern relevant, dass die zuständigen Behörden, Waldbesitzer, whatever ihr ok gegeben haben und die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit als hinnehmbar werten.
Ich meine es gibt ja auch genug Behörden die riesige Festivals voll ok finden. Dagegen ist so eine Hundegruppe nichts was die reele Beeinträchtigung angeht.