Ich rede von einem Sachkundenachweis für die Erlaubte Nutzung eines ERG, ich denke das wurde einfach nicht ganz klar. Ich rede nicht von einem zur Hundehaltung.
Das habe ich dir schon beantwortet: so eine Befähigung für Trainer reicht nicht. Die Anwendung muss jedesmal extra beantragt und begründet werden und wird nicht automatisch bewilligt. Ist ein riesiger bürokratischer Aufwand. Meine frühere Trainerin war eine der wenigen mit Sachkunde dafür, drum weiss ich das. Ich habe nichts davon gehört, dass diese äusserst restriktive Regelung jetzt zugunsten einer simplen Sachkunde aufgeweicht werden soll, wo hast du das gehört?
Meine Güte, ich habe die userin doch bloß aufgeklärt dass ich eine andere Sachkunde meinte, weil es offensichtlich eine Verwechslung gab. Chill mal.