Oder die Unterbringung von 2 Hunden in einer >80 m² Wohnung in einem Singlehaushalt ist nicht tierschutzgerecht...
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Gerichtsurteil so nicht gemeint ist. Und das obwohl es hier tatsächlich um etwas regelmäßiges (fast tägliches) geht und nicht um Einzelfälle.
Ich glaube eher, dass sich mittelfristige einige Hundehalter umschauen werden, die sowas jetzt feiern. Das Ganze nimmt mittlerweile so eine realitätsferne Eigendynamik an.
In der Wohnungshaltung kann ein Hund sich ja auch nicht erleichtern, was ja auch ein Bedürfnis ist, welches der Hund immer befriedigen dürfen sollte. Jederzeit.
Ich denke, wir steuern momentan in ganz extreme Zeiten.