Sicherlich wird die Jagdscheininhaberin euch auch über die aktuelle Brut und Setzzeit aufgeklärt haben und dass man das momentan bitte sein lässt.
Der Kurs ist vermutlich in Bayern?
Hier ist es allgemein nicht verboten, den Hund an der Leine mal kurz vom Weg runterzuführen, um was zu üben.
https://www.naturerlebnis.bayern.de/naturvertraegl…/hund_recht.htm
ZitatWO DÜRFEN SIE IN DER REGEL HUNDE AUSFÜHREN?
- Auf nach der StVO beschilderten öffentlichen Straßen und Wegen sowie Privatwegen in der freien Natur ohne Beschränkung für Fußgänger,
- auf nicht nach der StVO beschilderten, aber öffentlich benutzten Privatwegen in der freien Natur (Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG),
- auf landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen(Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG),
- auf landwirtschaftlich genutzten Flächen außerhalb der Nutzzeit (Art. 27 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG),
- im Wald (Art. 27 Abs. 1 BayNatSchG),
- in Jagdrevieren, wenn die Hunde unter Aufsicht sind, also der Einwirkung ihres Besitzers unterstehen
Ok, wir brauchen also für alles Verbote, damit man für die paar Wochen etwas Rücksicht nehmen kann? Ich finde es ja besonders faszinierend, wenn es Hundehaltern, denen man eigentlich Verständnis unterstellen könnte, da so ein Thema mit haben, einfach mal das Wild in ihrer Aufzuchtzeit nicht zu stören.