Naja, die Hundeschutzverordnung ist in dem Sinne ja schon eindeutig genug, dass der längere Aufenthalt in geschlossenen Boxen auf solchen Veranstaltungen nicht erlaubt ist.
Meinst du die Tierschutzhundeverordnung? Eine Veranstaltung ist weder das Halten, noch das Züchten von Hunden. Wenn die zuständige Behörde Vorgaben macht, dann hast du schon Rechtsicherheit. Auf Geflügelausstellungen sind die Tiere 3-4 Tage einzeln in Käfigen, ebenfalls abgedeckt und begleitet durch das Verterinäramt. Dafür gibt es diese Behörde doch mitunter. Es gibt ja sogar einen Paragrafen in der Verordnung der explizit Abweichungen durch die Behörde erlaubt.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f. familiaris).
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
1.während des Transportes,
2.während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall andere Anforderungen an die Haltung notwendig sind,
3.bei einer Haltung zu Versuchszwecken im Sinne des § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, soweit für den verfolgten wissenschaftlichen Zweck andere Anforderungen an die Haltung unerlässlich sind.