Röntgenuntersuchungen sollten über den GRSK durchgeführt werden und nicht vom Haustierarzt. Dann sollte es es eine Zuchtordnung geben in denen Gesundheitsvorgaben, Alter, Wesensbeurteilungen und Formwert vorgegeben sind. Der Erwerb dieser sollte schlüssig durch Dritte durchgeführt werden, geschultes Fachpersonal.
Papiere können beispielsweise abgesichert werden durch DNA-Verfahren (das ist auch nicht überall im VDH Vorgabe!).
Auffällig ist einfach immer wenn für gesundheitliche Untersuchungen der Haustierarzt langt und der Züchter sein eigener Zuchtwart, Zuchtrichter und/oder Körmeister sein darf.
Ach ja und natürlich sollte es einen einsehbaren Rassestandard und Zuchtziel geben. Dieser muss sich ja gar nicht an der FCI orientieren, aber es sollte schon ersichtlich sein wohin die Reise gehen soll.