6 Monate ist leider zu spät, kleben sollte man sich zeigen lassen.
Beiträge von WorkingDogs
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Warum sollte ich da nachfragen?
Weil es so klang als würde du das bemängeln und das es dir nicht egal wäre.
Ich würde mir die Mühe auch sparen, aber wenn vor Ort die Umsetzung fehlt kann man natürlich als Bürger nachhaken und auch Druck machen.
Das Problem des Nicht-Meldens haben ja aber auch die Rasselisten. -
Kontrolliert wird der SKN übers Hunderegister und über die Gemeinde, genauso wie die Verpflichtende Haftpflichtversicherung.
Darüber könnte er kontrolliert werden, aber das wird er längst nicht in allen Gemeinden. Manchmal hat man den Eindruck solange ein Hund bei der Steuer angemeldet wird und Geld fließt sind die Gemeinden schon zufrieden.
Da kann ja aber das System nichts zu und der Weg wäre in den entsprechenden Gemeinden nachzuharken wo die Umsetzung bleibt.
Die Möglichkeit hat jeder von uns, da braucht man nicht auf andere zu warten.
Das Hunderegister ist niedersachsenweit einheitlich und dort musst du definitiv alles hinterlegen oder den Hund halt nicht melden, wofür das Register ja aber nichts kann.
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Das Problem der Anmeldungen hat doch aber jedes Bundesland. Kontrolliert wird der SKN übers Hunderegister und über die Gemeinde, genauso wie die Verpflichtende Haftpflichtversicherung.
Ich glaub da gibt es auch regionale Unterschiede. Ich kenne in unserem Teil von NDS leider diverse Halter die keinen gemacht haben. Die wurden bei Anmeldung darauf hingewiesen, dass sie den nachreichen müssen. Dabei blieb es. Nach Jahren immer noch nix nachgereicht. Da fragt man sich schon, wieso manche so doof sind und den Schein machen.
Da kann das Prinzip ja aber nichts zu.
Wie gesagt, ich hab lieber dieses Prinzip als Rasselisten und daran gebundene SKNs oder Wesenstests.
Hier kann dafür auch jeder Hund eingestuft werden.
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Allerdings, wer kontrolliert, dass der Test tatsächlich abgelegt wurde? Daran fehlt es. Hier z.B. kontrolliert auch niemand, ob ein Hund überhaupt angemeldet ist.
Das Problem der Anmeldungen hat doch aber jedes Bundesland. Kontrolliert wird der SKN übers Hunderegister und über die Gemeinde, genauso wie die Verpflichtende Haftpflichtversicherung.
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Ich verstehe den absoluten Widerwillen nicht. Also das man das Vorhaben nicht beklatscht und kritisch ist finde ich total richtig, aber ich denke allen ist geholfen etwas nicht s/w zu sehen. Ich habe auch ein Dutzend Fragen im Kopf, aber bisher ist auch nirgends genaueres nachlesbar.
Aber zum grundsätzlichen Gedanken.
Wenn ich mir einen Hund kaufe, egal ob meinen ersten oder xten, dann eigne ich mir vorab doch sowieso Grundwissen an. Und wenn nicht dann wäre das neue Gesetz bei mir genau richtig angewandt.
Einen bereits vorhandenen Hund betrifft es doch nicht, oder habe ich das falsch verstanden?Nein, es geht nur darum dass du nicht vom EINMALIGEN SKN befreit bist nur weil du Dauerhundehalter bist. Ähnlich wie ja auch Hundetrainer vor der Einführung des 11ers Bestandschutz genießen. Dieser bestandschutz entfällt halt bei der nächsten Neuanschaffung. Den SKN muss man einmalig machen, nicht bei jeder Neuanschaffung.
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Warum nicht? Wir vermitteln immer mal alte "verwaiste" Hunde an betagte Menschen. Warum nicht? Die kümmern sich noch die restliche Hundelebenszeit um die Hundesenioren.
Ich nehme auch regelmäßig alte Hunde dazu. Wäre sch.... und mit manchen Tieren eher nicht möglich, wenn ich dann jedesmal Prüfungen machen müsste.
Du musst den SKN einmalig ablegen. Nicht jedes Mal. Es geht nur darum ihn überhaupt einmal gemacht zu haben.
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Es geht um Neuanschaffungen und der Bestandschutz betrifft die Halter bei der Anschaffung..
Öh, da hat man doch noch gar keinen Hund? Oder soll der Welpe oder frisch eingezogene Hund dann schon die Prüfung machen?
Ja, das ist der Sinn. Du machst die Theorie VOR der Anschaffung und die Praxis bis zu 12 Monate NACH der Anschaffung.
Und jetzt ist angedacht dass das für alle gilt und man nicht befreit ist wenn man innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre einen Hund hatte. Was also mittlerweile zum Großteil die Dauerhundehalter betrifft, die aktuell Bestandschutz haben.
Den Nachweis hinterlegst du im Hunderegister, wo du verpflichtet bist deinen Hund zu registrieren. Und die Gemeinde fordert die Nachweise in der Regel ebenfalls ein. Die Praxis darfst du nachreichen in der genannten Frist.
Die "Rasselisten" gelten hier nur steuerlich und führen nicht zur Einstufung und sind individuell pro Gemeinde. Manche habens, manche nicht. Ähnlich der Zwingersteuer oder Steuerbefreiungen für Sport- und Hof- und, Assistenz- und Arbeitshunde.
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Muss man die jetzt unbedingt auch noch nerven mit irgend einer neuen Regelung - weil, kann man ja online üben, zum Test können‘se dann ein Taxi nehmen und überhaupt - verbessert zwar vermutlich nichts, aber was soll’s.
Es geht um Neuanschaffungen.
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Naja, seit wann brauchts denn das? Die Reformen in dem Bereich sind in der Regel doch seltenst auf wirklich objektiver Basis beschlossen. Irgendeine passende Masterarbeit oder Doktorarbeit werden sie schon
verfasstgefunden haben.Achso.
Wenn es dann also abseits der Anekdote keinerlei Besserung oder Änderung in relevanten Bereichen gib oder man höchstens mutmaßen kann - warum genau ist diese Reform dann so wünschenswert ?
Wenn du belastbare Fakten dazu haben willst, dann recherchiere doch selbst?!?

Ja, ich hab nur Anekdoten, weil ich halt hier lebe, das Ding absolviert hab, mit Prüfern dieses SKNs zusammenarbeite und ehrlich, das reicht mir zu dem Thema auch, ich fang doch nicht an irgendwelche Hausarbeiten zu verfassen mit Quellen damit hier User befriedigt sind



Ich wohne hier und ich finde es gut dass auch Ome Ilse und Onkel Herbert bei der Neuanschaffung ran müssen und nicht nur Hundeanfänger. Der Knackpunkt ist eh die Theorie für die Leute und nicht die Praxis. Und jetzt hab ich meine Meinung ohne sie dir wissenschaftlich belegen zu müssen. Ich wohne hier und ich finde es gut und habe lieber den Weg als den Weg der Rasselisten.