'Es wird nur über Opfer gesprochen, die medial verwertbar sind.
Über Morde wird ebenfalls nur im Ausnahmefall gesprochen.
Gesetze sind dafür da, eine grosse Anzahl an üblicher auftretender Fällen abzubilden. Ein schwerer Hundebiss aus dem nichts gegen Fremde ist KEIN üblicher Fall, auch nicht bei der erwiesenermaßen bereits hohen Hundedichte (aller Rassen). Daher braucht es meiner Meinung nach da auch keine strengere Gesetzgebung, vor allem nicht für die Allgemeinheit der Hundehalter. Viel mehr bräuchte es eine Evaluation der bestehenden Sondergesetzlichkeit der Rasselisten im Hinblick auf Hundehaltung und Vorfälle insgesamt.
Ich würde mal schätzen, dass die Gefahrenhundeverordnung auf der Grundlage einer tatsächlichen Gefährdung besser wirkt, statt der angenommenen durch Rassezugehörigkeit. Dann könnte man sachlich mit wissenschaftlichen Methoden der Datenauswertung auch bei der gegebene Datenlage feststellen, wie die Rassehundeentwicklung so ist, und ggf. entsprechende Maßnahmen treffen. wie z.b. die Voraussetzungen zur Haltung bestimmter Hunderassen (typen, Größen etc) mit bestimmten Haltungsvoraussetzungen koppeln.
Und da bin ich weniger bei 600 Euro Hundesteuer fürs Stadtsäckel, als bei Sachkunde und praktischen Voraussetzungen bei der Haltung.