Beiträge von she-ra81

    Ich blick nicht durch. Huendin (deiner Bekannten) wurde der Zuechterin zur Verfuegung gestellt und besagte Zuechterin verkauft die Welpen der Huendin mit den o.g. Dingen im Vertrag? Oder wurde Huendin A damit von deiner Bekannten gekauft?


    Grundsaetzlich verliert der Zuechter/Verkaeufer alle Rechte am Hund bei einem normalen/typischen Kauf.

    Und die Auskuenfte, die da verlangt werden, muss keiner erteilen. Dann muss man aber damit rechnen, keinen Hund zu bekommen. Fragen koennen Zuechter (und Kaeufer!) was sie wollen..

    Die Hündin gehört meiner Bekannten, sie hat sie auf Wunsch der Züchterin ihr für einen Wurf quasi zur Verfügung gestellt. Und als ich eben diese Klausel meiner Bekannten gegenüber erwähnt habe und diese als KO-Kriterium genannt habe, hat sie eben gesagt, dass das viele Züchter machen würden. Ich hätte das nicht unterschrieben. Mein Kaufvertrag war super simpel und solche Dinge standen da nicht drin. Aber ich habe auch nur einen Doodle vom Vermehrer (Achtung, Ironie). Konnte mir solche Klauseln aber auch nicht als Gang und Gäbe vorstellen. Deshalb die Frage.

    Das die Klausel ohnehin nichtig ist, ist mir klar. Aber ich hätte aus Prinzip dort keinen Hund gekauft.

    Der kann doch bestimmt kurzschliessen :zany_face:

    Joko markiert schon fleissig seit sie etwa sechs Monate alt ist. Läufig war sie bisher nicht. Bevorzugt werden hier auch Kuhfladen oder Pferdeäpfel markiert. Keine Ahnung wieso :person_shrugging:

    Eine Fragen an die Besitzer mit Hunden vom Züchter: Welche Rechte hat der Züchter an den Hunden nach dem Verkauf?

    Hintergrund: Eine Bekannte hat ihre Hündin für einen Wurf zur Verfügung gestellt. Leider sind vier der zehn Welpen noch nicht vermittelt. Ich habe mir die Homepage angeschaut und habe ihr dann gesagt, dass ich den Kaufvertrag so nie unterschrieben hätte. Die Züchterin behält sich jederzeit unangekündigte Kontrollen vor und sollten diese nicht zu ihrer Zufriedenheit verlaufen, behält sie sich vor, den Hund direkt mitzunehmen. So eine Klausel ist rechtlich schlicht und ergreifend nichtig ist (mir fällt gerade der Fachbegriff nicht ein).

    Davon abgesehen will sie z. B. wissen ob die Beziehung gefestigt ist oder eine mögliche Trennung bevorsteht und der Hund kitten soll. Ausserdem muss der Hund in den ersten Wochen persönlich vom Käufer beaufsichtigt werden und darf nicht abgegeben werden.

    Ganz ehrlich, also nochdem ich das gelesen habe, würde ich da nie für einen Hund anfragen.

    Wie sahen eure Kaufverträge in der Hinsicht aus?

    Da hatte ich auch mal so etwas, von Weitem sah ich was blaues neben einer Bank. Das wilde Hundetier läuft hin und fängt an zu schlecken. Bin dann hin und wollte wissen, was sie da frisst. Es war eine vollgeschissene Unterhose inkl. weiterem Diarrhö daneben :face_vomiting: Hatte die Hoffnung, dass das ein Fuchs erledigt und es am nächsten Tag weg ist. Aber nix da, musste den Hund bestimmt zwei Wochen vorher anleinen.

    Das wird bestimmt besser.

    Das Hundetier ist gestern in eine Kuhwiese rein und wollte die Kühe aufmischen. Die ist tatsächlich unter der doppelt geführten Litze unten durch. Hatte keinen Strom drauf. Konnte sie dann mit dem Kong recht fix wieder raus holen und die Kühe waren auch nur mässig beeindruckt. Aber ab jetzt wird sie halt an jeder Kuhweide angeleint.

    Sagt mal, sie hatte in der Nacht auf Samstag einmal ziemlich Durchfall und hat mich geweckt. Gestern war der Kot dann wieder ziemlich normal, aber nur zwei Häufchen. Kein Wunder, bei der Menge die in der Nacht raus kam :see_no_evil_monkey: Habe ihr gestern auch noch die Wurmtablette verpasst. Im Nachhinein war das vielleicht nicht die beste Idee. Der Haufen heute früh hatte dann eine ziemliche Pelle aus Darmschleimhaut. Kann das mit dem Durchfall und/oder der Wurmkur zusammen hängen?