Beiträge von walkman

    Der wesentliche Punkt, dass Listenhunde getötet werden können, steht weiterhin im Gesetz, in dem Link oben nur erwähnt mit dem Satz: "Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung in Kraft."


    Ich habe nun endlich das Gesetz dazu auf einer offiziellen Seite gefunden (ohne Gewähr für die Übersetzung, Quelle für den Gesetzestext hier: Rechtliche Hinweise | Kontakt :( :


    "§ 1 a. Der Besitz und die Zucht folgender Hunde ist verboten:


    1) Pitbull Terrier.

    2) Sprechen Sie hinein.

    3) American Staffordshire Terrier.

    4) Fila brasileiro.

    5) Dogo Argentino.

    6) Amerikanische Bulldogge.

    7) Boerboel.

    8) Kangal.

    9) Zentralasiatische Upper Charcuti.

    10) Kaukasische Owtscharka.

    11) Südrussische Owtscharka.

    12) Tornjak.

    13) Sarplaninac.


    (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt auch für Kreuzungen, an denen die genannten Hunde teilnehmen.


    (3) Die gewerbsmäßige Einfuhr von Hunden im Sinne der Absätze 1 oder 2 ist untersagt.


    § 1 b. Hunde, die unter Verstoß gegen § 1 a gehalten oder eingeführt werden, werden durch polizeiliche Maßnahmen getötet.


    (2) Bestehen Zweifel, ob ein Hund zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, kann die Polizei vom Halter verlangen, dass er die Rasse oder Art des Hundes dokumentiert.

    (3) Ist der Halter nicht in der Lage, unverzüglich ausreichende Unterlagen vorzulegen, vgl. Abs. 2, so hat die Polizei Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund dem Halter vorübergehend zu entziehen.

    (4) Hat der Halter innerhalb einer von der Polizei gesetzten Frist nicht ausreichend nachgewiesen, dass der Hund nicht zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, gilt der Hund als unter Verstoß gegen § 1a gehalten.

    (5) Der Polizeipräsident trägt die Kosten für die Einschläferung eines Hundes nach Absatz 1, kann aber vom Eigentümer die Erstattung des Betrages verlangen.

    (6). Abweichend von Absatz 1 kann die Polizei in besonderen Fällen entscheiden, dass ein Hund nicht getötet wird, sondern innerhalb einer von der Polizei festgesetzten Frist aus Dänemark ausgeführt werden soll, wenn der Hund aus einem anderen Land als Dänemark stammt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Hundehalter nicht wusste, dass der Hund verboten ist, vgl. § 1 a, und wenn der Hund nicht kommerziell eingeführt wurde. Die mit der Ausfuhr des Hundes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters."


    edit: In dieser Formulierung hieße das m. E. sogar, dass "Nichtwissen des Halters" über die Listenhundgesetzgebung eine Voraussetzung wäre, damit die Polizei eine Ausnahme machen KANN.


    Zur angeblichen Ausnahme bei der Durchreise habe ich noch keine Quelle gefunden, außer dem losen Hinweis des Außenministeriums. Das Hundegesetz gibt das jedenfalls auch in der aktuellen Fassung nicht her, vielleicht gibt es ja Ausführungsvorschriften für die Polizei. Ich hoffe, dass das Auß0enministerium auf meine Anfrage antwortet.

    Mal eine kurze Frage – kennt eigentlich hier jemanden (nicht nur vom Hörensagen, 10 Ecken), jemanden, dessen Hund (Tourist) tatsächlich "einfach so" aufgrund der Rasseliste "eingezogen" wurde? Oder aufgrund z.B. eines Anbellens von jmd.?


    Ich gebe zu, ich selbst habe jahrelang aufgrund der Gesetzeslage gezögert – dann wurde aber ja auch was geändert, soweit ich meine? (Für nicht-Listenhunde)


    Habe die Dänen dann mit Hund eher als ziemlich hundefreundlich kennengelernt... (ausgenommen jetzt Geschäfte/Cafés etc., da würden wir Zoey eher sowieso nicht mit reinnehmen) – aber im Hinterkopf bleibt's natürlich dennoch.

    Ich kennen niemanden persönlich, der zu Urlaubszwecken - egal ob mit oder ohne Hund - nach Dänemark fährt. Maximal durch Dänemark durch, nach Island aber sowieso nur ohne Hund (wg. Quarantänepflicht) oder nach Norwegen/Schweden.


    Das Problem an Dänemark ist allerdings auch nicht die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Problem geben könnte, sondern die theoretisch möglichen Konsequenzen.

    Das ist keine Frage von "Glauben schenken", sondern eine Frage der Zuständigkeit:


    - Danish Veterinary and Food Administration legt die Regeln fest

    - Die Polizei führt die Regeln aus


    Erste habe ich angefragt und es wurde bestätigt, dass die Ausnahme zur Durchreise eine Kann-Regel ist.


    Die von dir zitierte Quelle ist das Außenministerium, die verweisen auf die Zuständigkeiten oben, behaupten aber, die Durchreise sei erlaubt.


    Um den Widerspruch zwischen deren Formulierung ("Durchreise IST erlaubt") und der "Danish Veterinary and Food Administration" ("Kann erlaubt werden") aufzulösen, habe ich das Außenministerium angeschrieben und warte auf Antwort.


    Dass du mit deinem Hund problemlos durch Dänemark gereist bist ist schön, hilft aber bei der Fragestellung nicht weiter.

    Ich verbreite keine Fake-Stories.

    Den Rest kommentiere ich im entsprechenden Thread.

    Ich hole dieses Thema nun einmal hoch, da Dänemark auf dem Weg von Deutschland nach Norwegen mit Hund nur schwer zu vermeiden ist.


    Fraglich ist, ob Listenhunde und deren Mixe sicher davon ausgehen können, dass Ihre Hunde nicht von Tötung bedroht sind, wenn sie sich ausschließlich auf der Durchreise befinden und nur zu Löserunden hinausgelassen werden.


    Das Außenministerium Dänemarks schreibt dazu


    "Das Verbot betrifft nicht Hunde, die nur auf der Durchreise durch Dänemark mitgeführt werden. Der Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi gehen), sind erlaubt." (Quelle: Die dänische Hundegesetzgebung)


    Abweichend davon formuliert die zuständige Behörde "Danish Veterinary and Food Administration" (FVST):


    "An exception can be made if the transport takes place without unnecessary stays in this country. This means if you are travelling by car, the dog is not allowed to leave the car during transit in Denmark – except for very short stays outside, for example when it is necessary for the dog to pee."


    Auf meine Frage an die "Danish Veterinary and Food Administration", ob es also im Ermessen der Polizei liegt, ob Ausnahmen vom Listenhundverbot auf der Durchreise gemacht werden war die Antwort:


    "It’s the Danish Police that carries out the legislation about the Danish act of dogs, if you got any questions regarding this, you should instead contact them. It seems like you have understood the exception correctly by your description in the email."


    Somit bestätigt die "Danish Veterinary and Food Administration" also diese Kann-Regelung und verweist zur Umsetzung an die Polizei.


    EIne Nachfrage bei zwei Polizeibehörden blieb leider unbeantwortet.


    Aufgrund dessen habe ich nun das Dänische Außenministerium angeschrieben und nachgefragt, inwieweit deren ganz oben zitierte Aussage verbindlich und mit den originär zuständigen Behörden abgestimmt ist.

    Früher hieß es, dass Zecken vor allem unter 1000hm und bei Bewuchs vorkommen. Heute ist auch das nicht mehr so eindeutig, aber eine Tendenz gibt es sicher immer noch.

    Super, die Höhe könnte wirklich der entscheidende Einfluss gewesen sein!

    Den Versuch, eine verbindliche sichere Aussage zu bekommen, hatte ich unternommen, mit dem Ergebnis, dass es im Ermessen der Polizei liegt. Ich habe nicht behauptet, dass Dänemark Urlauberhunde tötet, sondern ich habe festgestellt, dass Dänemark für Listenhunde auf der Durchreise eine Ausnahme nicht verbindlich zusichert.


    Der Tonfall hier in diesem Thread enttäuscht mich echt, an anderen Stellen erlebe ich das Forum deutlich empathischer, schade.

    Kann es sein, dass im Raum Tirol und drumherum weniger Zecken unterwegs sind, als in der Mitte Deutschlands?

    Ich kenne bisher nur FSME- und Borreliose-Karten, aber keine zur Verbreitung der Tiere: Gibt es sowas?

    Wenn sich Menschen einmal vor der Anschaffung Gedanken machen würden. Jeder Handy-, Auto-, oder Wischroboterkauf wird bis ins kleinste Detail recherchiert, aber einen Narwal holt man sich einfach mir nichts, Dir nichts ins Haus. Und dann noch einen Bullen.


    Wikipedia schreibt:

    Jetzt ist er noch klein und niedlich, und Du fragst schon, ob es reicht, dass er mal seine linke Schwanzwischflossenspitze in einen Becher Wasser tunkt? :verzweifelt:

    Aber der Züchter hat versprochen, dass er so bleibt und er quasi keine Arbeit macht, weder Erziehung noch Pflege!
    Und er war total günstig, nicht so wie bei anderen Züchtern, die da das Doppelte haben wollten. Da muss man doch nicht lange nachdenken!

    Da bist du wohl auf einen unseriösen Vermehrer reingefallen.

    Ich bin enttäuscht, dass so etwas hier im Forum noch vorkommt.


    Und am Ende landen die im Heim oder bei ebay-Kleinanzeigen.

    Oh nein, ich habe nachgesehen, ebay-Kleinanzeigen ist voll von Narwalen.

    Schlimm.

    Ich finde es auch immer wieder spannend wie regional unterschiedlich das alles abläuft. In Leipzig lassen die Leute ihren Hund selbst zu uns rennen, wenn Betti Maulkorb trägt, trotz viel Ausweichraum/Wiese. Auf dem Dorf biegen die anderen Hundehalter 500m vorher woanders ab. Da ist es auch fast normal, dass Hunde mal bißchen stänkern.

    Ich glaube, das ist generell ein Stadt-/Dorf-Unterschied. In der Stadt sind Begegnungen so häufig, dass vermutlich die meisten Halter da gar keine Energie reinstecken, die Kontakte zu managen. Auf dem Dorf geht das deutlich besser, außerdem kennt man sich ja meistens.


    In dem Zusammenhang habe ich mir auch mal die Frage gestellt, ob mein Tier wohl gar kein Problem mit Hundekontakten mehr hätte, wenn wir einfach mitten in einer Großstadt wohnen würden. Bisher hat er sich nach einiger Zeit an alles gewöhnt, ich denke, in der Stadt würde er irgendwann auch ignorieren. Aber ist nur theoretisch und umziehen würde ich dafür sicher nicht. :D