Beiträge von walkman

    Hier ist scheinbar eine ziemlich große Wespe (wohl keine Hornisse) im Rolladenkasten eingezogen. DAs Tier ist recht entspannt und seit einigen Tagen immer mal wieder unterwegs.


    Muss ich davon ausgehen, dass im Rahmen des Familiennachzugs noch die ganze Gang hinterherkommt? Oder wird das wohl ein Single sein?


    Wäre es ok, wenn ich den Zugang nach dem nächsten Verlassen verschließe, damit das Tier sich eine andere Unterbringen sucht?


    Das Insektenhotel war wohl nicht groß genug, tse, die Ansprüche werden trotz Wohnungsnot scheinbar immer höher...


    (Grundsätzlich stört das Tier nicht. Aber es geht nicht, dass die Rolladen nicht mehr genutzt werden können. Und ein ganzes Volk kann hier definitiv nicht wohnen, sonst kriegt mein Hund dicke Backen (im wahrsten Sinne des Wortes)

    Das gilt nicht für alle Springmesser in allen Situationen, aber die Ausnahmen sind sehr, sehr klein und der Auslegungsspielraum durch die Behörden ist ein sehr großes Risiko.


    Ich würde generell davon abraten, irgendwelche Messer, egal welcher Art, irgendwo mitzuführen oder zu erwerben, wenn nicht zweifelsfrei klar ist, ob Erwerb, Besitz, Eigentum oder Führen ausdrücklich erlaubt sind.

    Soweit ich mich entsinne ist ein Springmesser egal mit welcher Klingenlänge und egal in welcher Situation ein verbotener Gegenstand in Deutschland. Es gibt auch keinen Bestandschutz.

    Gleiches gilt auch für Butterflymesser und Einhandmesser sowie Fallmesser.

    Nein, das ist komplizierter, hier mal am Besipiel Springmesser: "Ausgenommen vom Verbot sind Springmesser nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.4.1. Satz 2 nur dann, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist und soweit ein berechtigtes Interesse besteht, das eine einhändige Nutzung erforderlich macht, oder der Umgang im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt." Quelle BMI


    Butterflymesser sind auch m. W. immer verbotene Gegenstände, Einhandmesser sind dagegen sehr kompliziert (Länge, anerkannter Zweck....).


    In jedem Fall ist "Selbstverteidigung" nie ein Grund für eine Ausnahme von einem Verbot.

    Woher der Ruf unerziehbar kommt ist mir schleierhaft.

    Weil, meiner Beobachtung nach, die wenigsten Katzenbesitzer sich ernsthaft mit ihren Katzen beschäftigen (außer streicheln/kuscheln, betüddeln), weder die Konsequenz aufbringen, noch Ahnung von Konditionieren/Lerntheorien haben und nur wenig Interesse, was daran zu ändern. Wenn überhaupt erzogen wird bzw. es versucht wird, dann meistens nach veralteten, strafbasierten Methoden (Wasserspritze...)

    Hätttest du da eine Buchempfehlung?

    Ach, ihr kommt von Norden, da habe ich leider so gar keine Ahnung.


    Zum Ladebboster kommt es eigentlich nur darauf an, ob ihr das Auto auf der Strecke voll geladen kriegt.

    Wirklich niemand einen last-minute Tipp für einen schönen Stellplatz im Münsterland? Strom sollte er haben, da wir leider noch kein Solar auf dem Dach haben und die zwei Nächte danach ohne Strom an einem Hundeplatz stehen. Bin eh fast so weit, erst Freitag loszufahren und dann direkt zum Hundeverein, bei dem tollen Wetter bekommt man vermutlich nirgendwo mehr ein Rad auf den Boden...
    Wir brauchenm sehr dringend wieder Solar...!!! Wie sehr man sich daran gewöhnt, dann ist es völlig egal, wo man steht...

    Ich leider nicht: Aber wenn Strom beim Platz danach ein Thema ist, vielleicht lohnt sich dann ein Platz etwas näher bei euch (sofern ihr einen Ladebooster habt bzw. während der fahrt laden könnt)? Dann kann die Batterie vor dem Hundeplatz noch voll laden und vielleicht haben in dieser Gegend dann mehr Leute Ideen?

    Mal.kurz angemerkt: Sprungmesser sind verbotene Gegenstände und schon im Besitz strafbar.

    Das gilt nicht für alle Springmesser in allen Situationen, aber die Ausnahmen sind sehr, sehr klein und der Auslegungsspielraum durch die Behörden ist ein sehr großes Risiko.


    Ich würde generell davon abraten, irgendwelche Messer, egal welcher Art, irgendwo mitzuführen oder zu erwerben, wenn nicht zweifelsfrei klar ist, ob Erwerb, Besitz, Eigentum oder Führen ausdrücklich erlaubt sind.