So herum ist es auch interessant. Einerseits wird reeglmäßig an der Kompetenz von Vetämtern gezweifelt, andererseits freut man sich über offizielle Abweichungen von Regelung. :) Dürften VetÄmter hier überhaupt Abweichungen von geltenden Bestimmungen erlauben, oder Überschreiten sie damit ihre Kompetenz (i. S. von Erlaubnis, nicht Fachkenntnis)?
Ich habe nirgendwo geschrieben, dass es mich freut, dass die VetÄmter abweichen, lege den Leuten doch nicht Worte in den Mund, die sie so nicht gesagt haben. Ich habe lediglich gesagt, dass diese Regelung, die nichtmal wirklich griffig ist, weil sie im Gesetzestext so nicht deklariert ist für mich keinen Sinn macht.
Zeige mir doch bitte, wo im TschG steht, dass ein Hund maximal 2 Std in der Box sein darf, und damit meine ich nicht Google Suchen die irgendwelche Empfehlungen finden, KI Texte und co, sondern den geltenden Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR0…72BJNG000203377