Es sollte auch absolut keine Handlungsempfehlung sein!!!
Dennoch bleibt die Frage mit der Nachweisbarkeit. Es kann im Umkehrschluss ja auch nicht sein, dass der Nachbar einen doof findet und anzeigt ohne das es einen Vorfall gab. Darum hab ich nach der Definition eines Angriffs gefragt.
Ohne Video ist das quasi ausgeschlossen. Wenn keiner gebissen wurde, gibt es ja auch keine Spur.
Und im blödesten Fall setzt sich der angeleinte Hund zur Wehr, der Angreifer kriegt Löcher und schon kann es passieren, dass der angegriffene Hund von einer Einstufung bedroht ist.