Beiträge von walkman

    Naja aber man muss sich schon fragen wie es sein kann, das Leute mit entsprechenden Hunden (die in DK auf der Liste stehen ) - die stehen in vielen anderen Ländern ebenfalls auf Listen - just diese Hunde einführen und sich dann wundern warum sie schlimmstenfalls eingezogen werden.

    Als Halter muss ich mich über die entsprechenden Regeln im Urlaubsland informieren, mach ich das nicht, kann ich doch nicht den Regeln/Gesetzen des jeweiligen Landes die Schuld für meinen eigenen Fehler geben 🤷‍♀️

    Das Problem ist, dass du mit deinem Mix z.B. aus Rumänien oder von sontstwo einreist und dann der Verdacht geäußert werden kann, dass da eine der 13 gelisteten Hunderassen mitgespielt haben könnte. Bestätigt die Polizei den Verdacht, dann bist du plötzlich in der Beweispflicht, zu beweisen, dass eben kein Hund der Liste in deinem Hund steckt. 1% reicht. Und wie machst du das bei einem Mischling ohne Papiere? Das kannst du nicht, also bist du eigtl nur sicher mit entsprechendem Abstammungsnachweis. Eine Rassebezeichnung im EU-Pass ist NICHT ausreichend. Viele wissen also gar nicht, dass ihr Hund gefährdet sein könnte.

    Und dann kommt das zweite Problem, denn du darfst dann nicht einfach mit deinem Hund ausreisen. Du musst hoffen, dass dich die Polizei ausreisen lässt und nicht darauf besteht, deinen Hund einzuschläfern. Das ist doch das verrückte, man könnte Menschen und Hunde doch einfach ausweisen, warum wird immer wieder so viel Energie darauf verwendet, den Hund unbedingt einzuschläfern und damit so ein Leid zu verursachen? DAS werfe ich den Dänen vor.

    Sehe ich auch so (bis auf den markierten Satz, ich sehe bisher nicht wirklich Energie, einen Hund einzuschläfern, sondern nur das mögliche Risiko): Ohne Abstammungsnachweis würde es auf einen Gentest hinauslaufen, dessen Ausgang ungewiss ist.

    Z. B. weil das Außenministerium im Link oben schreibt, dass der Transfer erlaubt ist.

    Nach Norwegen würde ich mit nem Listenhund also eher nicht von DK aus fahren, wäre mir zu riskant weil er da eben aussteigen muss.

    Ja es steht drin das sie zum pinseln den Wagen verlassen dürfen, aber eben ohne Gewähr (zumindest lese ich das so), sprich ich würde das Risiko nicht eingehen.

    Nach Norwegen sind es ca. 4 Stunden bis Hirtshals, dann Puffer bis auf die Fähre + dann Fährfahrt, 8 Stunden ohne Pause würde unserer schaffen wenn es sein müsste.

    Das Aussteigen zum Lösen ist in der aktuellen Rechtslage aber m. E. nicht das Hauptproblem, sondern jeder - beabsichtigte oder unbeabsichtigte Kontakt mit Behörden, insbes. mit der Polizei, oder andere Umstände (Unfall, Fahrzeugdefekt etc.).

    Würdet ihr euren Urlaub abbrechen (zuhause) wenn ihr mitbekommt dass eine Kollegin zuhause bleibt weil der Hund im Sterbeprozess ist und deswegen zuhause bleibt bzw krank ist und die anderen Kollegen rotieren?

    Ich war zwei Wochen vor meinem Urlaub selbst krank. Und da mussten schon die selben Kollegen rotieren.

    Warum ein Kollege ausfällt, ist für mich nicht maßgeblich dafür, ob ich meinen Urlaub abbrechen würde.

    Allerdings arbeite ich auch in einem Konzern.

    Bei einem 5-Mann-Betrieb wäre das vielleicht anders.

    Naja aber man muss sich schon fragen wie es sein kann, das Leute mit entsprechenden Hunden (die in DK auf der Liste stehen ) - die stehen in vielen anderen Ländern ebenfalls auf Listen - just diese Hunde einführen und sich dann wundern warum sie schlimmstenfalls eingezogen werden.

    Als Halter muss ich mich über die entsprechenden Regeln im Urlaubsland informieren, mach ich das nicht, kann ich doch nicht den Regeln/Gesetzen des jeweiligen Landes die Schuld für meinen eigenen Fehler geben 🤷‍♀️

    Z. B. weil das Außenministerium im Link oben schreibt, dass der Transfer erlaubt ist.

    Der wesentliche Punkt, dass Listenhunde getötet werden können, steht weiterhin im Gesetz, in dem Link oben nur erwähnt mit dem Satz: "Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung in Kraft."

    Ich habe nun endlich das Gesetz dazu auf einer offiziellen Seite gefunden (ohne Gewähr für die Übersetzung, Quelle für den Gesetzestext hier: Rechtliche Hinweise | Kontakt ):

    "§ 1 a. Der Besitz und die Zucht folgender Hunde ist verboten:

    1) Pitbull Terrier.

    2) Sprechen Sie hinein.

    3) American Staffordshire Terrier.

    4) Fila brasileiro.

    5) Dogo Argentino.

    6) Amerikanische Bulldogge.

    7) Boerboel.

    8) Kangal.

    9) Zentralasiatische Upper Charcuti.

    10) Kaukasische Owtscharka.

    11) Südrussische Owtscharka.

    12) Tornjak.

    13) Sarplaninac.

    (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt auch für Kreuzungen, an denen die genannten Hunde teilnehmen.

    (3) Die gewerbsmäßige Einfuhr von Hunden im Sinne der Absätze 1 oder 2 ist untersagt.

    § 1 b. Hunde, die unter Verstoß gegen § 1 a gehalten oder eingeführt werden, werden durch polizeiliche Maßnahmen getötet.

    (2) Bestehen Zweifel, ob ein Hund zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, kann die Polizei vom Halter verlangen, dass er die Rasse oder Art des Hundes dokumentiert.

    (3) Ist der Halter nicht in der Lage, unverzüglich ausreichende Unterlagen vorzulegen, vgl. Abs. 2, so hat die Polizei Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund dem Halter vorübergehend zu entziehen.

    (4) Hat der Halter innerhalb einer von der Polizei gesetzten Frist nicht ausreichend nachgewiesen, dass der Hund nicht zu einer der in § 1a genannten Rassen oder Kreuzungen davon gehört, gilt der Hund als unter Verstoß gegen § 1a gehalten.

    (5) Der Polizeipräsident trägt die Kosten für die Einschläferung eines Hundes nach Absatz 1, kann aber vom Eigentümer die Erstattung des Betrages verlangen.

    (6). Abweichend von Absatz 1 kann die Polizei in besonderen Fällen entscheiden, dass ein Hund nicht getötet wird, sondern innerhalb einer von der Polizei festgesetzten Frist aus Dänemark ausgeführt werden soll, wenn der Hund aus einem anderen Land als Dänemark stammt, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass der Hundehalter nicht wusste, dass der Hund verboten ist, vgl. § 1 a, und wenn der Hund nicht kommerziell eingeführt wurde. Die mit der Ausfuhr des Hundes verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters."

    edit: In dieser Formulierung hieße das m. E. sogar, dass "Nichtwissen des Halters" über die Listenhundgesetzgebung eine Voraussetzung wäre, damit die Polizei eine Ausnahme machen KANN.

    Zur angeblichen Ausnahme bei der Durchreise habe ich noch keine Quelle gefunden, außer dem losen Hinweis des Außenministeriums. Das Hundegesetz gibt das jedenfalls auch in der aktuellen Fassung nicht her, vielleicht gibt es ja Ausführungsvorschriften für die Polizei. Ich hoffe, dass das Auß0enministerium auf meine Anfrage antwortet.

    Mal eine kurze Frage – kennt eigentlich hier jemanden (nicht nur vom Hörensagen, 10 Ecken), jemanden, dessen Hund (Tourist) tatsächlich "einfach so" aufgrund der Rasseliste "eingezogen" wurde? Oder aufgrund z.B. eines Anbellens von jmd.?

    Ich gebe zu, ich selbst habe jahrelang aufgrund der Gesetzeslage gezögert – dann wurde aber ja auch was geändert, soweit ich meine? (Für nicht-Listenhunde)

    Habe die Dänen dann mit Hund eher als ziemlich hundefreundlich kennengelernt... (ausgenommen jetzt Geschäfte/Cafés etc., da würden wir Zoey eher sowieso nicht mit reinnehmen) – aber im Hinterkopf bleibt's natürlich dennoch.

    Ich kennen niemanden persönlich, der zu Urlaubszwecken - egal ob mit oder ohne Hund - nach Dänemark fährt. Maximal durch Dänemark durch, nach Island aber sowieso nur ohne Hund (wg. Quarantänepflicht) oder nach Norwegen/Schweden.

    Das Problem an Dänemark ist allerdings auch nicht die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Problem geben könnte, sondern die theoretisch möglichen Konsequenzen.

    Das ist keine Frage von "Glauben schenken", sondern eine Frage der Zuständigkeit:

    - Danish Veterinary and Food Administration legt die Regeln fest

    - Die Polizei führt die Regeln aus

    Erste habe ich angefragt und es wurde bestätigt, dass die Ausnahme zur Durchreise eine Kann-Regel ist.

    Die von dir zitierte Quelle ist das Außenministerium, die verweisen auf die Zuständigkeiten oben, behaupten aber, die Durchreise sei erlaubt.

    Um den Widerspruch zwischen deren Formulierung ("Durchreise IST erlaubt") und der "Danish Veterinary and Food Administration" ("Kann erlaubt werden") aufzulösen, habe ich das Außenministerium angeschrieben und warte auf Antwort.

    Dass du mit deinem Hund problemlos durch Dänemark gereist bist ist schön, hilft aber bei der Fragestellung nicht weiter.

    Ich verbreite keine Fake-Stories.

    Den Rest kommentiere ich im entsprechenden Thread.