Beiträge von walkman

    Ich frag mich auch, rein hypothetisch dem Fall dass psychisch krank = keine Erlaubnis für HH bedeuten würde, ob dann eben einfach noch weniger Menschen Hilfe annehmen die sie bräuchten. Denn ohne offizielle Diagnose keine Krankheit, und man kann auch schlecht jeden vor der HH einen psychologischen Test unterziehen :ka:


    Es ging schon um dass Hessen psychisch Kranke in einer Meldestatistik erfassen will ( turns out- bezieht sich wohl zum Glück nur auf Menschen die aus einer psychiatrischen Einlassen entlassen wurden und bei denen bekannt ist dass die zu Fremdgefährdung neigen ), und so oder so ist man schnell geneigt da alles über einen Kamm zu scheren. Wer psychisch krank ist ist gestört, labil, gefährlich für sich selbst oder alle anderen, unfähig für xy ect... Weil es viel einfacher ist in Schubladen zu denken und diejenigen die es nicht trifft Probleme damit haben zu verstehen was das bedeutet. Und es wird auch gern so getan, als würde jemand dann nur aus der Krankheit bestehen ( von der man teilweise ein komplett falsches Bild hat... Borderline is bspw n nettes Beispiel... Kenne da mehrere die diese Diagnose haben und nicht dem Klischee-Bild entsprechen... Und oft wird die Diagnose auch hinterfragt).

    Historisch bedingt ist ein "Register von psychisch Erkrankten" zum Glück - zumindest derzeit in Deutschland - undenkbar.

    Einen Blick auch auf die psychische Eignung zum Führen einer solchen Einrichtung zu werfen, halte ich allerdings schon für sinnvoll.

    Ich wollte nur einmal klarstellen, dass sie mMn keine eigenen Diagnosen offenlegt. So hätte ich die Diskussion und Zitate hier (bevor ich es selbst gehört habe) nämlich verstanden.

    Danke für den Hinweis. Ich habe die Stelle nicht finden können, davon (dass sie eine DIagnose offenlegt oder andeutet) war ich nach den Beschreibungen hier aber ausgegangen.

    Ja. Dass erst bestehende Betreuung lt. einiger Hundegesetze (u. a. in Sachsen-Anhalt) die Zuverlässigkeit für die Haltung eines gefährlichen Hundes ausschließt, ist eine hohe Hürde. Für den Betrieb einer solchen Einrichtug würde ich mir, bezogen auf psychische Erkrankungen, höhere Anforderungen wünschen.

    Man könnte eine psychische Erkrankung auch erstmal nur als das sehen was es ist - eine Erkrankung. Die Symptome können total vielfältig sein, die Behandlung/Therapie unterschiedlich, man weiß nicht wie gut die jeweilige Person dahingehend eingestellt ist und wie sich das äußert.

    Super viele Menschen sind psychisch krank, ohne dass man denen das anmerkt.

    Also klar gibt's psychisch Kranke Menschen die nicht in der Lage sind einen gefährlichen Hund vernünftig führen zu können, es gibt aber auch viele gesunde Menschen die das nicht können. Sowas sollte dahingehend im Einzelfall geprüft werden und nicht alle Menschen über einen Kamm geschert werden.

    Mir ist aus unterschiedlichsten Gründen sehr bewusst, dass sehr viele Menschen an psychischen Erkrankungen leiden, teils diagnostiziert, teils nicht, und viele dennoch ihr Leben ganz gut bewältigen können.

    Ich kann auch nicht einschätzen, inwieweit V. Bokr nur flapsig oder sonst irgendwas sein wollte. Sollte sie die Diagnose "Borderline" bekommen haben, halte ich die Frage der Eignung zum Führen einer genau solchen Einrichtung allerdings für legitim.

    Ist das jetzt absolut No-go und gar gesundheitsgefährdend oder wie seht ihr das? :hilfe:

    Also ich nehm auch immer den normalen Schwamm, den ich auch für mein Geschirr nehme, hab noch nie auch nur ne Fieberblase bekommen. Vielleicht sollte man getrennte Lappen nehmen, wenn das Immunsystem nicht so gut ist oder man ernsthaft krank ist wie Krebs oder sowas. Ansonsten kann man es auch übertreiben oder man gehört halt zu den Leuten, die sich vor allem grausen.

    Das ist total widerlich.

    Läuft hier ganz genauso :D

    Aber, kein Witz: Ich habe manchmal den Eindruck, dass der Hund seinen Napf fies findet, je nachdem, welche Menschensachen damit vorher gereinigt wurden.

    Kann, muss aber nicht, abhängig von der psychischen Erkrankung und deren Ausprägung.

    Ja klar, aber solange eben kein Betreuer eingesetzt ist, kann die Person alles alleine entscheiden!

    Und zum Glück sind die Hürden relativ hoch, jemand für nicht geschäftsfähig zu halten und gesetzliche Betreuer zu berufen.

    Ja. Dass erst bestehende Betreuung lt. einiger Hundegesetze (u. a. in Sachsen-Anhalt) die Zuverlässigkeit für die Haltung eines gefährlichen Hundes ausschließt, ist eine hohe Hürde. Für den Betrieb einer solchen Einrichtug würde ich mir, bezogen auf psychische Erkrankungen, höhere Anforderungen wünschen.

    ich hab mir das mal alles angehört so nebenbei. Fand ich jetzt den Großteil nicht so dramatisch was sie da sagt. Symphytisch finde ich sie zwar nicht aber muss man ja auch nicht.

    Zu Anfang etwas widersprüchlich, da erzählt sie das sie den Hunden extra, und anders als im Tierheim, keine vorgegebene Strukturen geben (also um X Uhr Futter, dann Gassi, dann Training, dann Auslauf, dann Futter und sowas eben.) Aber gleichzeitig erzählt sie dann vom Alltag der dann doch irgendwie getackt und berechenbar ist.

    Es müssen stabile Menschen sein, sie selbst habe ja ADHS und Borderline, aber für den Rest der Welt gibt es andere Kriterien.

    Erstaunlich, dass sie öffentlich ADHS und Borderline angibt.

    Auch erstaunlich finde ich, dass die Hundegesetze der Länder wohl erst dann keine Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Hundes erteilen, wenn es sich um eine/n Betreute/n handelt.