Wenn ich beruflich mit Hunden zu tun habe und werde dabei gebissen, dann ist das eigentlich Berufsrisiko und absolut nichts, was man dem Ordungsamt melden sollte.
Es ist ja kein Angriff oder eine Fahrlässigkeit des Besitzers die Ursache.
Ich zitiere mich mal selbst.
Mir geht es darum, dass das Ordnungsamt in diesem Fall nicht zuständig ist.
Hier mal ein Zitat vom Ordnungsamt Duisburg:
"Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Gefahrenabwehrbehörde für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständig"
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Doch, aus genau dem Grund, den Du zitiert hast, ist das OA zuständig. Ein Hund, der beisst, ist (erstmal) eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Die nachfolgende Prüfung ergibt dann, ob der Hund generell eine Gefahr darstellt (und dauerhafte Auflagen oder Einzug anzuordnen sind) oder ob es sich um eine Ausnahmesituation handelt, die so (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht wieder vorkommen wird.
Und "öffentlich" in diesem Sinn ist auch eine TA-Praxis.