Darf ich fragen, wie der Nachbar darauf reagiert hat? Blickdicht wäre ja auch unser Wunsch gewesen. Als wir das einem Nachbarn gegenüber auch nur mal nebenbei erwähnt hatten, drohte er sofort mit Anwalt und Klage.
Nur mal zur Info. Es kann sein, dass es in Deiner Gemeinde, im Landkreis, im Bundesland Auflagen für Zäune gibt, die Höhe, Beschaffenheit (wie z.B. blickdicht) und Abstand zur Grundstücksgrenze betreffen. Mach Dich da kundig, sprich mit dem zuständigen Bauamt, ob Du ggfs. sogar einen Bauantrag einreichen musst.
Wenn Du das alles korrekt beachtest, kann Dein Nachbar sich aufregen wie er will, kann aber nichts dagegen machen.
Um die nachbarschaftliche Beziehung nicht noch mehr zu belasten, könntest Du auch nur einen Teil einzäunen oder eine Tür (beidseitig verschließbar, so dass sie sich nur öffnen läßt, wenn beide Seiten aufgeschlossen haben) einbauen.