Beiträge von Ariodante

    Ergänzend, weil ich eh grad den Beipackzettel von Previcox rausgesucht hab:


    Neurologische Symptome bei behandelten Hunden wurden selten berichtet.“

    Auch wenn die Tonspur nicht echt ist, zeigt der Hund durch beschwichtigendes Fiddeln, Körpersprache und Mimik, daß er das Verhalten seiner Besitzerin äußerst irritierend findet.

    Das Video hat ja leider schon viele Likes, aber manchmal zeigt sich in den Kommentaren zu solchen Videos dann doch ein anderes, kritischeres Bild.

    So, hab mal geguckt, alle Kommentare so „Genau so isses :rolling_on_the_floor_laughing: :rolling_on_the_floor_laughing: :rolling_on_the_floor_laughing:  !“

    Zwei Abweichler:

    • Wo ist die tolle Jacke her?
    • Schreien geht gar nicht - die wird abgekanzelt, sie solle mal Internetführerschein machen, weil die schreit ja gar nicht echt.


    Hope that helps!

    Solange man nicht über die magischen sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit kommt, erhält man während der Krankheit regulären Arbeitslohn.

    In kleineren Betrieben gibt es eine teilweise Erstattung der Lohnkosten während Erkrankung innerhalb der 6 Wochen von der KK. Der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn vom AG, aber vorhin ging es kurz um diese Erstattung, die dann eben entsprechend vom AG bei der KK beantragt wird (betrifft aber nur kleine Arbeitgeber soweit ich weiß)

    Ach das meinst du! Klar, das ist so, aber das ist eine Sache des Arbeitgebers mit der Kasse. Das hindert einen Arbeitnehmer nicht daran, wieder arbeiten zu gehen, wenn er sich fit fühlt. Dass kann der AG dann natürlich nicht mit der Kasse abrechnen, aber: Das ist sein Bier.

    Ich habe eine Laienmeinung, die aber vermutlich gar nicht oder nicht vollständig vom geltenden Recht abgedeckt ist, daher Spoiler:

    Das ist gar nicht so kompliziert: Du darfst während Krankschreibung alles macht, was der Genesung nicht im Wege steht. Wenn ein Spaziergang zum Büro zur Abgabe von Material der Genesung nicht schadet, go for it. Hat der Arzt Bettruhe verordnet, bleib im Bett.

    Krank ist krank, eine Übergabe ist nett und oft sinnvoll und machbar, aber keine arbeitsrechtliche Verpflichtung (die Genesung durch krank rumlaufen zu behindern aber schon).

    Klar, darfst du. Wenn du die Arbeitsunfähigkeit jedoch als beendet erklärst, brauchst du eine neue Krankschreibung, wenn es doch noch zu früh war und du wieder schlappmachst.. Eine Gesundschreibung gibt es nicht.


    Krank geschrieben ist Krank geschrieben.

    Somit darf man nicht Arbeiten gehen.

    In vielen Firmen bekommt der Arbeitgeber bei einer Krankschreibung

    von der Krankenkasse einen bestimmten Betrag Überwiesen.

    Sollte bei einer Prüfung der " Kranke" im Haus sein, gilt das als Versicherungsbetrug.

    Das ist falsch. Innerhalb der Lohnfortzahlung zahlt der Arbeitgeber, nicht die Kasse.