Alles anzeigenHier ein aktuelles Urteil, da war der Hund allerdings 2 Jahre bei der Person untergebracht. Fraglich, wo da die Grenze gezogen wird.
https://www.mdr.de/ratgeber/recht…ht-100~amp.html
(Unter dem Artikel mit den Urlaubstagen, der Link ist etwas doof.)
ZitatNach zwei Jahren probeweiser Haltung eines fremden Hundes wird man Eigentümer
Landgericht Köln (Az.: 6 S 117/25)
Sina Sielke* hat einen Zwergspitz der Rasse Pomeranian. Weil sie aufgrund einer Risikoschwangerschaft gesundheitlich eingeschränkt ist, bittet sie eine Freundin, den Hund zeitweilig zu übernehmen. Diese ist sich nicht sicher, ob sie dem gewachsen ist und will den Spitz zunächst nur probeweise halten. Daraus werden allerdings zwei Jahre. Das Tier ist inzwischen sogar umgemeldet, die Freundin bezahlt auch die Hundesteuer. Lediglich im Urlaub ist der Hund wieder bei Frau Sielke. Nun aber möchte die neue Besitzerin den Zwergspitz zur Zucht nutzen. Frau Sielke will das verhindern: Sie klagt dagegen und fordert die Herausgabe des Hundes.
Am Landgericht Köln sah man dafür keinen Grund: "Wer einen fremden Hund zwei Jahre lang hält, ihn komplett versorgt, finanziert und sogar ummeldet, ist neuer Eigentümer des Hundes. Nach so einer langen Zeit kann ein rein probeweises Übernehmen nicht mehr angenommen werden. Hierfür spricht auch der Umstand, dass die Klägerin die Hundesteuer nicht mehr getragen hat, sondern diese nach der Ummeldung von der Beklagten getragen wurde."
Die Freundin von Frau Sielke ist nun offizielle Halterin des Zwergspitzes und darf ihn somit auch zur Zucht nutzen.
Neben der Zeit ist der Hund ja auch steuerlich auf die neue Halterin umgemeldet, die Umstände klingen nicht so ganz vergleichbar.