Das ist auch in diesem Fall teilweise relevant, weil die Behauptung "D trug Maulkorb" nicht weiter berücksichtigt wurde, und auch die Herkunft der DNA-Spuren nicht zweifelsfrei geklärt wurden.
Dazu gibt es ein rechtskräftiges Urteil, in dem dazu eine Feststellung getroffen wurde. Auf die beziehen sich Anordnung und neues Urteil.
Unabhängig von der rechtlichen Grundlage finde ich das Argument eh nicht überzeugend. Es geht ja nicht um einen Strafprozess gegen die Hunde, wo es um individuelle Schuldbestimmung und Strafzumessung für die drei Hunde geht, sondern um deren Gefährlichkeit. Selbst wenn D einen Maulkorb gehabt hätte, der sie an einem tödlichen Biss gehindert hätte, sie hat ja wohl nicht unbeteiligt daneben gestanden, sondern mitgemischt. Dürfte für die Annahme der Gefährlichkeit auch schon reichen, würde ich ja meinen.