Der Garten war nicht nur gegen das Verlassen-Können des Grundstücks nicht ausreichend gesichert.
Er war auch nicht ausreichend gesichert für das Betreten, und damit dem Annähern an den Hund.
Das ist so doch nicht richtig. Die Eltern waren bei der Sitterin auf dem Grundstück, sind mit ihr ins Haus gegangen und haben den angeleinten Hund und das Kind unbeaufsichtigt draußen gelassen. Mehr weiß man nicht. Das war eben ungeheuer fahrlässig, da bin ich ich schon nahe bei SavoirVivre , ein Unfall, weil die Situation völlig falsch eingeschätzt wurde.