Wenn es rechtlich unter Berufsrisiko fallen würde, hätte man ja theoretisch immer Mitschuld, wenn man verletzt wird auch, wenn man selbst alles richtig gemacht hat und könnte seine Rechte nicht ordentlich durchsetzen. Ich seh es persönlich auch so, dass man ein gewisses persönliches Risiko in dem Bereich hat aber halt nicht in der Form rechtlich.
Andersrum ist es halt so, dass Hunde eine Betriebsgefahr haben, für die der Halter in erster Linie oder wie hier eine Person, die im Besitz des Hundes ist auch, verantwortlich sind.
Man kann sich jetzt drüber streiten, ob man es persönlich/moralisch/ethisch/whatever als Aufgabe vom OA sieht. Faktisch ist es aber halt so.
Und ja, es kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen, wenn ein Hund aus Schmerz beißt. Wenn zB jemand den Hund streichelt und dann ne blöde Stelle erwischt. Keine Ahnung, obs in diesem Fall so war aber in so einem Fall kann halt eine allgemeine Gefahr vom Hund ausgehen, die halt durch TA aufgefallen ist.