Alles anzeigenHi, eigentlich steht meine Frage schon im Titel. Ist es unter Umständen möglich, dass jemand, der von einem Hund gebissen wurde, die Teilschuld bekommt oder trägt der Hundehalter da immer die volle Verantwortung?
Der Hintergrund meiner Frage ist folgender: Meine Hündin Roma (Yorkshire Terrier, 7 Monate) hat niemanden gebissen, aber sie ist sehr unsicher und teilweise auch echt ängstlich, wenn sie mit fremden Leuten auf engem Raum ist. Weil ich aber in einem Haus mit Fahrstuhl wohne, passieren solche Situationen regelmäßig. Solange niemand versucht sie anzufassen, ist eigentlich alles gut. Problem ist nur: Sie ist ein kleiner Hund und wird ständig von Leuten angesprochen, mit Zungenschnalzen zu sich gelockt, ungefragt gestreichelt, ständig im Gesicht angefasst, etc.
Mittlerweile bin ich recht gut darin geworden, Leute abzuwehren, aber am und an passiert es doch noch :/ z.B. bin ich gestern mit einer älteren Dame im Fahrstuhl gewesen. Ich hatte Roma getragen (so mache ich das immer auf engem Raum, einfach damit niemand auf sie tritt). Und auf einmal hat die Frau Roma einfach so am Rücken angefasst. Ohne mich vorher zu fragen, ohne irgendwie Kontakt mit meiner Hündin aufzunehmen oder irgendwas. Roma hat sich total erschrocken und ich meinte schnell zu der Frau: "Nicht anfassen" ... und dann hat sie mich noch gefragt "Warum?". Als müsste ich mich dafür irgendwie rechtfertigen
Ich kann mir vorstellen, dass es in solchen Situationen schnell zu einem Schnappen kommen kann, einfach aus dem Schreck heraus. In meiner Situation mag ein hypothetischer Biss noch irgendwie "in Ordnung" sein, weil meine Hündin so klein ist (ich habe da diese Klischee-Chihuahuas im Kopf, die ja auch keine Leinen-und Maulkorbpflicht haben), aber ich frage mich, wie das bei größeren Hunden aussehen würde. Würde z.B. ein Schäferhund, der vor Schreck schnappt, weil er ungefragt angefasst wurde, gleich als aggressiv abgestempelt werden oder gibt es da vom Recht her Ausnahmen, in denen der Gebissene Teilschuld bekommt und der Hund weiterhin als ungefährlich gilt?
Ich habe schon versucht, im Internet dazu was zu finden, bin aber nicht so ganz schlau geworden und hoffe, dass sich hier jemand vielleicht damit auskennt.
Uff ja das Problem hier ist ja eig. ganz simpel: Recht haben und Recht bekommen ist leider einfach nicht dasselbe.
Klar hat der Mensch, der Hund provoziert definitiv eine Mitschuld. Diese müsste aber erst einmal wirklich lückenlos bewiesen werden und ich würde mal behaupten, dass der Großteil der Richter in so einem Fall der Auffassung wäre, egal was Mensch macht, Hund hat nicht zu beißen.
Ich möchte dir nicht zu nah treten aber ich könnte mir vorstellen ein Argument wäre entweder Treppen nehmen oder aussteigen, wenn der Fahrstuhl zu voll wird oder ja, Maulkorb. Obwohl ich es -für den Hund gesehen- am sinnvollsten finde, auszusteigen, damit der Hund gar nicht erst in diese Lage gerät. Ich weiß wie blöd das klingt aber da finde ich, musst du einfach an den Hund denken...
Das alles ist übrigens unabhängig von der Größe des Hundes. Geh am besten ganz ganz schnell und weit weg von dem Gedanken, die Hunde in dem Punkt zu unterscheiden. Auch ein kleiner Hund kann stark verletzen. Nur weil rechtlich keine Pflicht besteht, heißt das nicht, dass es in solchen Situationen nicht dennoch angebracht ist.
Kleiner (ungefragter :D) Tipp: Scheiß auf die Meinung anderer! Du machst das um deinen Hund zu schützen, sollen die anderen doch denken was sie wollen. Du kannst ja, wenn es sein muss, nett erklären, dass Menschen sie einfach immer anfassen und man das mit fremden Hunden einfach nicht macht oder gehst einfach weiter und lässt se reden :)