Beiträge von Pünktchen86

    Ich habe Waldboden. Das klappt prima, ist deutlich ergiebiger (dadurch günstiger), müffelt weniger und ist „hübscher“.

    Mein damaliger Stallbesitzer mochte nämlich keine Späne auf dem Misthaufen. Im neuen Stall wärs kein Problem, aber ich bin mit dem Waldboden so zufrieden (und das bisschen Mist das da jetzt anfällt kriege ich im Garten unter).

    Oh, wie schön. Ich habe auch vier, im Wohnzimmer. Einen Kastrat, Klaus-Herrmann und drei Mädels. Ottilie, Alma und Wilma.

    Ottilie beim Abhängen:

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    Der Rest bei Futtern. Das Bild ist schon älter, ich bin inzwischen von Spänen weg. Entsorgung war eine Katastrophe

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    Das leider war darauf bezogen, dass Hunde hier leider sehr schnell eingezogen und eingeschläfert werden können. Hier wird zum Beispiel von Tierschutzvereinen empfohlen, wenn der eigene Hund einen Ausversehen verletzt (unglückliches Abschnappen, beim Spiel oder ähnliches) und das ärztlich angeguckt werden muss, nie zu sagen dass das ein Hundebiss war. Da angeblich einige Krankenhäuser diese Info an die Polizei leiten und das zum Einzug und Einschläfern führen kann. Ob das tatsächlich so stattfindet,weiß ich nicht, habe ich aber schon mehrfach gehört.

    Ich bin gespannt ob es hier in D auch irgendwann in die Richtung geht.

    So wie hier tote Hunde teilweise gefeiert werden und eigentlich allem der Tod gewünscht wird, das sich nicht zu 100% angepasst verhält.

    Traurig, dass es die Tiere ausbaden müssen, wenn sie den Ansprüchen der „Krone der Schöpfung“ nicht genügen…

    Zu der Sache um die es ja eigentlich geht, da ich mich da ziemlich gut auskenne...:

    Wenn der Vermieter dir die Hundehaltung gestattet im allgemeinen dann darf er Dir keine bestimmte Rasse erlauben bzw. verbieten. Dazu gab es 2011 oder 2013 eine Entscheidung des BGH (Az.: VIII ZR 329/11).

    Auch wenn im Haus andere Parteien wohnen die bereits einen Hund haben kann er dir nicht die Haltung verbieten sondern muss sie dir gestatten. Juristisch gesehen musst du da noch nicht mal danach fragen sondern kannst ihn nur informieren wobei du selbst das nicht mal musst.



    Juristisch leider nicht pauschal korrekt.

    Es gibt durchaus Konstellationen wo bei mehreren Parteien einer die Tierhaltung untersagt werden kann (nicht abschließende Liste)

    - Störungen des Mietverhältnisses bei früherer Haltung (Lärm/Geruchsbelästigung, Insektenbefall)

    -WEG Beschluss der Bestandtiere schützt

    -Besonderheiten der Wohnung (Schnitt/Größe/Ausstattung)

    -Haltung eines gefährlichen Hundes

    Das genannte BGH Urteil bestätigt nur das der Vermieter keine Einschätzung zusteht, ob eine artgerechte Haltung in dieser Wohnung möglich ist. Es wurde explizit angegeben, dass der Vorwurf einer erhöhten Abnutzung gestellt hätte werden müssen. Daher nicht geprüft wurde.

    https://mobil.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-32…g.news15235.htm

    Für die BH muss man ja einem Verband angeschlossen sein, könnt ihr mir da einen unkomplizierten Verein nennen? Ich möchte nicht in eine Ortsgruppe und mich da im Vereinsleben engagieren. Hatte überlegt, den Club für britische Hütehunde anzuschreiben, aber die haben eine Kampagne mit dem Slogan "Rassehundezucht ist keine Qualzucht". Das kann ich einfach nicht unterstützen.

    Ich will nur die BH machen, damit meine Hündin bei dem Projekt "Helfer auf vier Pfoten" mitmachen kann.

    Weißt du wo du die BH laufen willst? Die OG einfach mal fragen. Meist lassen sie dich dann für ein Jahr „in die Bücher“ und gut ist.

    Alternative ist der SV.

    Dann sei doch mal so freundlich und zitiere den exakten Teil des Posts, wo das steht, bevor du derartig unhöflich wirst. Danke sehr :D

    Das haben schon andere gemacht, hast du aber anscheinend auch ignoriert, weil es nicht in deine Vorstellungswelt passt.

    Deshalb mache ich mir die Mühe nicht mehr, ist zwecklos.

    Okay, kannst du nicht, da es dort nicht steht. Du interpretierst es rein. Das ist ein wichtiger Unterschied. Wie Tatsache und Phantasie :klugscheisser:

    In dem Fall ja. Gefährliche Tiere (auch Listenhunde damit) sind immer zustimmungspflichtig.

    Eine Einschätzung ob der Halter die große Rasse X oder Y halten darf, obliegt nicht dem Vermieter. Es wäre eventuell etwas anderes, wenn er gesagt hätte, mehr als 40cm möchte ich nicht, weil die Wohnung nur 35qm hat (Beispiel).

    Okay, verstehe ich.

    Wenn die Argumentation aber ist, dass Huskys als „lautere Hunderasse bekannt“ sind und auch beim Thema Garteneinfriedung in der Regel höhere Ansprüche haben als z.b. ein Schäferhund sind das ebenso „nachvollziehbare“ Gründe wie „nicht größer als 40cm“

    Schwierig. Wir sprechen von einer Gebrauchshunderasse mit Wach- und Schutztrieb die 2m Wände im Sport überklettern. Garten hat die TE aber imho eh nicht. Lautstärke wird bei der Erlaubnis einen DSH zu halten kaum ziehen.