Bei ner Maus erstattet kaum einer Anzeige.
Ob mein Hund nun ein Reh/nen Hasen/ne Sau (ok, da hat er dann eh ein Problem) hetzt oder nen Artgenossen verletzt (ausserhalb von Verteidigung), ist mir egal bzgl. 'da mach ich einen Unterschied'. Passiert das, wird er erwischt und dann eingestuft, dann ist das eben so. Ja das koennte ich nachvollziehen und nein, das Leben des Hundes waere dann nicht zerstoert. Meins uebrigens auch nicht (im Bezug auf die Auflagen)
Und jetzt ganz OT:
Sorry aber mit den Strafen bei Mord fangen wir nicht an zum Vergleich. Voellig anderes Thema. Und Rache/Eifersucht ist da ein extrem schlechtes Beispiel, weil kein Mordmerkmal (es kann als niedriger Beweggrund gesehen werden, aber das muss es mWn nicht und dann kommts mWn noch auf andere Dinge an. Die Juristen moegen mich korrigieren). Und ohne Mordmerkmal kein Mord und somit keine lebenslaengliche Strafe..
Dafür gibt es zeitlich unbegrenzte Sicherungsverwahrung … das sind dann meist irgendwelche psychisch kranken Täter, die unberechenbar sind und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen
Aeh ja... Nein. Das ist in keinster Art und Weise so einfach wie du es darstellt. Gibt da noch die Moeglichkeit der Strafunfaehigkeit und der bedingten Strafunfaehigkeit. Und dann gibts da noch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus