Das kann man so nicht sagen. Ein begründeter Verdacht kann unabhängig von Symptomen bestehen, etwa: Hund war im (entsprechenden) Ausland, es besteht der Verdacht auf Reisekrankheiten.
Da wird die Krankenkasse aber nur lachen.
Denn nach der Login kannst du auch sagen:
„ah ja Hund hat ein Herz, könnt also Herzkrank sein.“ 😅
Abgesehen davon, dass Dein "Argument" völlig unsachlich ist - ich habe jetzt ein paar AGB von Krankenversicherungen durchgesehen, von "Symptomen" wird dort nicht gesprochen. Das scheint mir eher die hier vertretene Ansicht zu sein, die mit den AGB zumindest einiger Versicherungen nichts zu tun hat. Vielmehr geht es in die Richtung, dass Tierkrankenversicherungen zahlen, wenn das Tier krank ist - völlig unabhängig davon, ob (bereits) Symptome bestehen oder nicht.