Nicht ganz, meine sind von 2021. Die entscheidenden Absätze (Definition Krankheit und 4.1 sind aber wortgleich.
Beiträge von Lea2020
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Ich gehe davon aus, dass der Ultraschall der Leber auch nicht übernommen wird, da es keine Anomalien gab, die der Diagnostik bedurften. Der Hund wurde wegen der Zähne vorgestellt.
Ich würde mir eher überlegen, ob ich mir einen anderen Tierarzt suchen würde.
Es bedarf auch keiner Anomalien, sondern einer Krankheit. Diese liegt leider vor.
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Ich glaub ja du diskutierst und streitest einfach gerne. Alles andere ergibt nämlich gar keinen Sinn :) Es ist offensichtlich, dass dein Hund absolut keinerlei Anzeichen hatte und es eine rein vorsorgliche Leistung ist. So schwer kann man nicht von Begriff sein, wirklich nicht. Wenn du es tatsächlich weiterhin nicht verstehen solltest dann liegts alleine daran das du es offensichtlich nicht verstehen willst.
Verklag die Versicherung wenn es dich glücklich macht. Wird teuer aber das ist ja dann dein Problem und nicht unseres :)
Einmal schreibe ich es noch :-)
Ja, ich habe die AGB nicht gelesen. Ja, ich habe von meiner Versicherung auf die vom Hund geschlossen. Meine Fehler.
Aber es geht nicht darum, ob es Anzeichen gab oder nicht, sondern ob der Arzt eine Krankheit diagnostiziert oder nicht.
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Ok, gab writer gelesen.
Ich versuche es noch mal.
Du hast dir im Eingangspost alle Antworten schon selbst gegeben.
Bei zukünftigen Krankheiten wäre es wichtig zu wissen, dass sich Lea mal mit Reisekrankheiten infiziert hat.
Lies den Satz mal laut. Da steht genau das, was dir hier alle erklären. Eindeutiger kann man Vorsorge kaum formulieren.
PS: "Nebenbei" ist auch aufgefallen, dass Lea erhöhte Leberwerte hat. Daher wurde mir empfohlen, ein Ultraschall zu machen, um der Ursache auf den Grund zu gehen.
Es liegt hier ja bereits eine Erkrankung vor, nämlich eine Leberfunktionsstörung. Das ist definitiv eine Erkrankung (und ich drücke feste die Daumen für eine möglichst harmlose) und mit weiterer Diagnostik wird nur nach Ursache und Ausmaß gesucht.
Ich denke nicht, dass du mit einer Klage bei der Versicherung etwas erreichst. Sie hält sich ja einfach genau an ihre AGB (ich habe nur einen Auszug davon auf den letzten Seiten gegunden, verlinkt doch bitte mal ganz).
Dafür wäre ich mir aber ziemlich sicher, dass sie die Lebersache übernehmen.
Ich finde die AGB von der Helvetia nicht online, habe ich nur als individualisiertes PDF mit meinem Vertrag.
Aber ich gebe Dir Recht: Sie halten sich an die AGB (dass ich den Aspekt nicht vor Vertragsschluss geprüft habe, ist meine Sache). Ich sehe es auch so, dass die weitere Diagnostik - Ultraschall, hoffentlich nichts in Richtung Tumor - wegen der Leber bezahlt wird, aber eben nicht der Bluttest, der das Bestehen der Krankheit aufgezeigt hat. Ja, das finde ich merkwürdig, ist aber vertragsgemäß.
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Ob ich damit leben möchte, überlege ich mir.
Ich kenne bisher keine Hunde KV, die ein ungedeckeltes oder hohes Vorsorgebudget anbietet.
Ich meinte ungedeckeltes Budget im Krankheitsfall.
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Da Du ja scheinbar Experte bist - was genau würde mir denn ein ‚lohnender Streitwert‘ bringen?
Ich denke jemand, der eine „Klage selbst schreiben kann“, wird sich diese Frage selbst beantworten können.
Eben - nämlich nix
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Du hast hier doch gepostet, um Einschätzungen/Tipps zu bekommen?
Und es haben jetzt auf sieben Seiten alle Leute eigentlich das gleiche gesagt. Das was halt auch die Versicherung sagt.
Schau mal:
- Ich bin (siehe oben) von falschen Voraussetzungen ausgegangen und dachte hier hat jemand einen Tipp. Auf die Idee, dass eine Krankenversicherung keine Verdachtsdiagnostik bezahlt, bin ich nicht gekommen.
- Hier wurde aber im wesentlichen mit ‚gesundem Menschenverstand‘ iSv. ‚natürlich zahlt die Versicherung nicht, es gibt keine Symptome‘ argumentiert
- Tatsächlich, ich wiederhole mich, brauche ich bei meiner Versicherung eine diagnostizierte Krankheit
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Wenn du über eine Klage nachdenkst, würde ich den Hund vorher zum Check ins CT schieben, damit sich der Streitwert einigermaßen lohnt.
Da Du ja scheinbar Experte bist - was genau würde mir denn ein ‚lohnender Streitwert‘ bringen?
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In meinen AGB heißt es: "Wir übernehmen für das versicherte Haustier die erforderlichen Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall."
Es gab keine medizinisch notwendige Diagnostik, da weder Symptome vorlagen die auf eine Krankheit schließen ließen, noch liegt tatsächlich eine symptomlose Krankheit vor (Testergebnisse waren ja negativ).
Aus welchem Grund sollen denn da kosten übernommen werden?
Ich verstehe es tatsächlich nicht.
Ist ganz einfach zu verstehen und mein Fehler:
- Ich habe die Versicherung bisher nur für Kleinkram wie Impfungen in Anspruch genommen und die AGB nicht gelesen.
- Ich bin einfach davon ausgegangen, dass die Hundekrankenversicherung so ‚funktioniert‘ wie meine eigene
- Jetzt habe ich die AGB gelesen und erkannt, dass das Merkmal ‚Krankheit‘ für eine Kostenübernahme notwendig ist - kein Verdacht, keine Symbtome oder was auch immer. Der TA muss zu einer Krankheit kommen, sonst wird nicht gezahlt.
Ob ich damit leben möchte, überlege ich mir.
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Ich hab jetzt die letzten beiden Seiten übersprungen, möchte aber gerne meinen Senf dazugeben, also sorry, wenn ich was schreibe, was schon gesagt wurde.
Ich sehe das so: liegt ein begründeter Verdacht vor, wird Diagnostik in dieser Richtung übernommen.
Wie im Beispiel: die Leberwerte sind pathologisch, es liegt also ein begründeter Verdacht auf eine Leberschädigung vor.
Der Hund war mal im Ausland, hat aber keinerlei Symptome, die überhaupt vermuten lassen, dass eine Erkrankung vorliegt. Durch das Gespräch kommt man auf die Idee, man könnte mal so ins blaue (sorry, mit Humor lesen) auf irgendwelche Krankheiten zu testen. Diese Tests fallen negativ aus.
Es lag also weder ein begründeter Verdacht vorher, noch ergab es irgendeine Pathologie.
Für mich klingt es völlig logisch, dass ersteres von der Versicherung übernommen wird, zweiteres aber nicht.
Ich fand den Vergleich "der Hund hat ein Herz, er könnte herzkrank sein" absolut zutreffend.
Das Problem ist dabei, wer festlegt was begründet ist bzw. ist das in meiner Versicherung wohl anders geregelt. Aber das steht in der Tat auf den vorhergehenden Seiten :-)