Sorry aber das ist Quatsch. Man sollte das Thema nicht erwähnen.
Das ist kein Quatsch, egal ob mit oder ohne "sorry".
Tierhaltung von Hunden und Katzen ist immer absprachegemäß zu betrachten. Der lapidare Satz "jegliche Tierhaltung ist ausgeschlossen" ist zwar ungültig, aber das Halten von mehreren Katzen u/o Hunden eben auch, sofern keine Genehmigung vorliegt.
Liegt keine mietvertragliche Regelung vor, kann der Vermieter die Tierhaltung jederzeit beenden, wenn nur ein Nachbar Beschwerden vorbringt (s. o.)
Um solche Probleme im Vorhinein auszuschließen, sollte man die Tierhaltung unbedingt schriftlich festlegen.
Hast Du einen langmütigen Vermieter, welcher ohne schriftliche Fixierung nicht nur einen, sondern gleich mehrere Hunde duldet: toll.
Geht's aber vor Gericht, fällst Du mit solch einer mündlichen Regelung mit schöner Regelmäßigkeit "hinten runter", denn als allgemeingültig wird noch immer nur EIN Hund oder EIN bis ZWEI Katzen angesehen.
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In Ordnung, dann ohne ‚Sorry‘ & ohne ‚Quatsch‘.
Deine Aussage hält einer logischen Überprüfung nicht stand. Würde man, wie von Dir angeregt, Tierhaltung generell genehmigen lassen, folgt daraus:
Outcome 1: Der Vermieter genehmigt die Tierhaltung.
Outcome 2: Der Vermieter ist mit Tierhaltung nicht einverstanden und genehmigt diese nicht.
Vergleichen wir diese beiden möglichen Ergebnisse mit meinem Ansatz, das Thema nicht zu erwähnen. Aus diesem folgt:
Outcome 3: Der Vermieter erfährt von der Tierhaltung nicht oder er erfährt von dieser, aber es ist ihm egal. Damit stehe ich genauso wie Du mit Outcome 1.
Outcome 4: Der Vermieter erfährt von der Tierhaltung und ist mit dieser nicht einverstanden.
Dies entspricht der Willensperspektive des Vermieters bei Deinem Outcome 2. Der Unterschied ist nun folgender. Wenn Du auf Deine Nachfrage keine Genehmigung bekommst und trotzdem ein Tier anschaffst, wirst Du vorsätzlich vertragsbrüchig. Dies würde eine Kündigung, ggf. eine fristlose Kündigung und Schadensersatzpflicht auf Deiner Seite auslösen. (Dies unter der Annahme, dass es dem Vermieter überhaupt gelingt, eine gerichtsfeste Klausel in den Mietvertrag zum Tierhaltungsverbot aufzunehmen; ich zum Beispiel habe eine unwirksame Klausel…)
Bei mir dagegen passiert erstmal gar nichts, obwohl das Tier da ist. Da es keine explizite Regelung gibt, darf ich eine gewöhnliche Verwendung der Mietsache annehmen. Hierzu gehört in einem angemessenen Rahmen das Halten von Haustieren. Was angemessen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und dessen Auslegung. Darüber streite ich mich im Zweifel gerne über viele Instanzen (und damit Jahre …) hinweg. Dabei ist zu bedenken, dass die Beweislast für die Unangemessenheit der Nutzung der Mietsache beim Vermieter liegt.
Damit bin ich im Ergebnis in jedem Szenario genauso gut gestellt wie Du, im letzten Szenario besser. Mein Ansatz ist damit streng dominant.
Was die Beschwerden von Nachbarn angeht, ist die Folge einfach: Da ich kein Vertragsverhältnis zu meinen Nachbarn habe, müssten diese meinen Vermietung zur Beseitigung der Störung auffordern. Ob Tierhaltung nun eine Störung ist - eine nicht vertragsgemäße Nutzung liegt mangels expliziter Vereinbarung nicht vor - ist widerum eine Frage des Einzelfalls und dessen Auslegung.
Was ich jetzt mit vielen Worten versucht habe zu erklären, fasst eine Weisheit meiner alten rheinischen Heimat gut zusammen: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.