Beiträge von Lea2020

    Hallo,

    ich kann zu dem konkreten Problem Deines Hundes nichts beitragen. Jedoch habe ich für mich (nachdem ich etwas Lehrgeld zahlen musste…) die Regel eingeführt, dass ich mit meinem Hund in die TK fahre, wenn etwas Unklares ist und unser ‚normaler‘ TA offensichtlich nicht weiter weiß…


    Alles Gute für Deinen Hund.

    Mir kommt der Gedanke oft, obwohl meine Hündin knapp 3 ist. Erst 3, könnte man sagen - aber auch schon 3, weil das heißt, dass selbst ‚wenn alles normal läuft‘ vllt schon 30% ihrer Lebenszeit vorbei ist. Schlimmer Gedanke.


    Tatsächlich versuche ich mir diesen Umstand in Situationen klar zu machen, wenn ich mal nicht so motiviert bin, mit ihr etwas zu machen oder wenn Sie meine Geduld überstrapaziert…

    In Ordnung, dann ohne ‚Sorry‘ & ohne ‚Quatsch‘.


    Deine Aussage hält einer logischen Überprüfung nicht stand. Würde man, wie von Dir angeregt, Tierhaltung generell genehmigen lassen, folgt daraus:


    Outcome 1: Der Vermieter genehmigt die Tierhaltung.


    Outcome 2: Der Vermieter ist mit Tierhaltung nicht einverstanden und genehmigt diese nicht.


    Vergleichen wir diese beiden möglichen Ergebnisse mit meinem Ansatz, das Thema nicht zu erwähnen. Aus diesem folgt:


    Outcome 3: Der Vermieter erfährt von der Tierhaltung nicht oder er erfährt von dieser, aber es ist ihm egal. Damit stehe ich genauso wie Du mit Outcome 1.


    Outcome 4: Der Vermieter erfährt von der Tierhaltung und ist mit dieser nicht einverstanden.


    Dies entspricht der Willensperspektive des Vermieters bei Deinem Outcome 2. Der Unterschied ist nun folgender. Wenn Du auf Deine Nachfrage keine Genehmigung bekommst und trotzdem ein Tier anschaffst, wirst Du vorsätzlich vertragsbrüchig. Dies würde eine Kündigung, ggf. eine fristlose Kündigung und Schadensersatzpflicht auf Deiner Seite auslösen. (Dies unter der Annahme, dass es dem Vermieter überhaupt gelingt, eine gerichtsfeste Klausel in den Mietvertrag zum Tierhaltungsverbot aufzunehmen; ich zum Beispiel habe eine unwirksame Klausel…)


    Bei mir dagegen passiert erstmal gar nichts, obwohl das Tier da ist. Da es keine explizite Regelung gibt, darf ich eine gewöhnliche Verwendung der Mietsache annehmen. Hierzu gehört in einem angemessenen Rahmen das Halten von Haustieren. Was angemessen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und dessen Auslegung. Darüber streite ich mich im Zweifel gerne über viele Instanzen (und damit Jahre …) hinweg. Dabei ist zu bedenken, dass die Beweislast für die Unangemessenheit der Nutzung der Mietsache beim Vermieter liegt.


    Damit bin ich im Ergebnis in jedem Szenario genauso gut gestellt wie Du, im letzten Szenario besser. Mein Ansatz ist damit streng dominant.


    Was die Beschwerden von Nachbarn angeht, ist die Folge einfach: Da ich kein Vertragsverhältnis zu meinen Nachbarn habe, müssten diese meinen Vermietung zur Beseitigung der Störung auffordern. Ob Tierhaltung nun eine Störung ist - eine nicht vertragsgemäße Nutzung liegt mangels expliziter Vereinbarung nicht vor - ist widerum eine Frage des Einzelfalls und dessen Auslegung.


    Was ich jetzt mit vielen Worten versucht habe zu erklären, fasst eine Weisheit meiner alten rheinischen Heimat gut zusammen: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.

    Sorry aber das ist Quatsch. Man sollte das Thema nicht erwähnen.

    Jetzt mal ernsthaft: Ist es nicht ein Widerspruch in sich, einen Hund haben zu wollen, mit dem man sich möglichst wenig beschäftigen muss?

    Noch schlimmer. Dann würdest du quasi aus Prinzip einen harmlosen Hund angreifen, nur weil der dir im Weg ist.

    Ich greife aus Prinzip niemanden an, und Hunde schon gar nicht.

    Aber ich verhindere, dass fremde Hunde auf meinen angeleinten Hund laufen - und zwar mit Mitteln, die der Größe und dem Verhalten des fremden Hundes angemessen sind. Und sicher lasse ich mich nicht dazu nötigen, meinen Hund abzuleinen, weil ein andere HH seinen Hund nicht im Griff hat.

    Hallo,


    die Art des Hustens und die Geräusche sind sehr sehr ähnlich zu dem, was meine Hündin vor einem Jahr hatte. Bei uns waren es Lungenwürmer, die bei einer ersten Kotprobe nicht erkannt wurden. Wie oft das vorkommt, kann ich nicht beurteilen, aber es macht vllt nichts kaputt, nochmal einen Test zu machen .