Alles anzeigenNach Bayern dürfte der Hund, der für mich auf allen Bildern wie ein Staff-Mix aussieht, gar nicht eingeführt werden.
Hier gibt es für Hunde Kategorie I keine Genehmigung.
Weder WT oder sonstwas wird da vorgesehen - die Hunde Kat. I sind nicht erlaubt.
Doch, allerdings nur mit Genehmigung/ Außnahmegrund und diese muss vor Verbringung vorliegen ("Berechtigtes Interesse").
TSH haben teilweise hier sogar Chancen auf Genehmigung. Wie es außerhalb des Tierschutzes aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Genau darin liegt die Crux; Berechtigtes Interesse, wenn man dazu die Definition dazu durchliest.
Berechtigtes Interesse liegt ausschließlich dann vor, wenn man belegen kann, dass ausschließlich dieser Hund und kein Hund irgendeiner anderen (legalen) Rasse, die Interessen des zukünftigen Halters, erfüllen kann.
Ergo liest sich das gut, wenn..., dann schon... Praktisch lässt sich der Nachweis für Berechtigtes Interesse in Bayern bei Kat. I nicht erbringen.
Edit fällt noch ein - TS wird NIE als Berechtigtes Interesse anerkannt.
Seriöse Einrichtungen wissen das und vermitteln entsprechende Hunde niemals in die BL, welche die Haltung grds. untersagen/ablehnen.