Alles anzeigenOT
Weil ja auch hier im Thread ein paar mal ein Welpenauslauf empfohlen wurde.
Ist ein Welpenauslauf dann nicht auch gegen das Gesetz? In dem Link weiter vorne wurde die 6qm Regelung erwähnt. Die meisten Welpenausläufe werden doch auch keine 6qm groß sein.
Ist jetzt OT, deswegen im Spoiler. Aber beim Lesen stelle ich mir die Frage die ganze Zeit
Oder ist das schon aus Prinzip anders, weil ein Auslauf oben offen ist?
Es gibt ja auch Gitter mit denen man einen Teil des Raumes abtrennen kann, der welpensicher gemacht wird. Dann hätte man die 2m x 3m doch locker drin. Wie wäre es mit sowas?
Außerdem... man kann die Box doch einfach offen lassen. Es geht der TE ja nicht nur um Stubenreinheit sondern auch darum, dass der Welpe zur Ruhe kommt. Diesen Effekt hat die Box auch offen („Höhle“) und damit ist das Tierschutzgesetz nicht gebrochen.
Mir ging es tatsächlich gar nicht um die TE speziell (deswegen wars im OT). Ich kann keinen wirklichen Tipp zu der Thematik geben, ich habe weder Box noch Gitter genutzt.
Ich hab nur schon öfter das Argument mit der Box=Tierschutzrelevant gelesen und im gleichen Kommentar wurde dann ein Welpengitter empfohlen. Und da habe ich mich grundsätzlich gefragt, ob das rein rechtlich einen Unterschied macht. Von meinem Gefühl macht es alleine einen Unterschied, dass das Welpengitter größer ist, oben offen und der Welpe den Schlapfplatz wechseln kann. Aber ist es rechtlich ein Unterschied, wenn die 6qm beim Welpengitter auch nicht eingehalten werden? Ich fand einfach spannend, dass ich die Tierschutz-Diskussion im Zusammenhang mit Welpengittern noch nie gelesen habe, obwohl man darüber mit der gleichen Grundlage ggf auch diskutieren könnte.